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Frage von Marion G. •

Frage an Peter Altmaier von Marion G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Altmaier,
gerade lese ich in der Presse dass die Summe der deutschen Waffenexporte nach 3Jahren des stetigen Rückgangs in diesem Jahr mit ca 8 Milliarden Euro wieder ein neues Rekordhoch erreicht. Unter anderem wurden Waffen im größerem Umfang an Saudi-Arabien, Katharina, VAE, Ägypten und Kuwait geliefert. Diese Länder sind maßgeblich am Krieg im Jemen beteiligt.
Können Sie sicherstellen dass in der unübersichtlichen Lage im Jemen diese Staaten die Menschenrechte achten?
Wenn dies nicht zweifelsfrei bestätigt werden kann, wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren Waffenexporte in diese Länder zu genehmigen?
Was spricht überhaupt für Waffenexporte in diese Länder?
Welches Interesse habe ich als Deutsche, als Teil des deutschen Volks, dessen Beauftragter Sie ja sind, Waffen in diese Länder zu exportieren? Die wirtschaftlichen Gewinne von Rheinmetall, ThyssenKrupp, Krauss-Maffei und Hensoldt können dies ja wohl nicht sein.
Bitte erläutern Sie mir doch welches Interesse ich als Deutsche an diesen Exporten habe.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Göbbeler

PS. Zur Erinnerung: aus Ihrem Zwischenbericht zu den Rüstungsexporten 2019:

„Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle . Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschen- rechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt .“ (Rüstungsexportbericht, BMWi, Nov.2019)

PPS: da ich mich nicht beruflich mit dieser Thematik beschäftige bitte ich Sie nicht zu sehr ins Detail zu gehen, da ich sonst nicht mehr folgen kann. Erläuterungen über kleine und leichte Waffengattungen etc. helfen mir auch nicht das Grundsätzliche zu verstehen. Herzlichen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Göbbeler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.12.2019.

Der Export von Rüstungsgütern bedarf stets einer Genehmigung, die erst nach eingehender Einzelfallprüfung erteilt wird. Dabei legt die Bundesregierung besonderes Augenmerk darauf, dass die Güter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder zur Verschärfung von Krisen beitragen. Die Entscheidungen über Genehmigungen für Rüstungsexporte richten sich in erster Linie nach außen- und sicherheitspolitischen und nicht nach wirtschaftlichen oder beschäftigungspolitischen Erwägungen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier