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Paul Ziemiak
CDU
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Frage von Kay W. •

Warum haben Sie das Transparenzversprechen noch nicht unterzeichnet? Es wirkt unseriös

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Transparenz ist ein zentrales Element einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie.

Die Verhaltensregeln für Abgeordnete sind im Zehnten und Elften Abschnitt des Abgeordnetengesetzes (§§ 44a bis 52a) geregelt (hier nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/). Seit der umfassenden Gesetzesreform im Jahr 2021, die maßgeblich von der CDU/CSU-Fraktion mitgetragen wurde, gelten strenge Offenlegungspflichten (hier nachzulesen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/287/1928784.pdf).

Abgeordnete sind demnach unter anderem auch verpflichtet, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, Funktionen in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und weiteren, sowie etwaige Nebeneinkünfte anzuzeigen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben sind unter dem jeweiligen Abgeordnetenprofilen auf bundestag.de einsehbar. Andere öffentliche Bekundungen durch Mitglieder von Verfassungsorganen erscheinen daher zurzeit nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Team Paul Ziemiak

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