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Frage von Edgar O. •

Frage an Patrick Sensburg von Edgar O. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Sensburg,

in der Aktuellen Stunde am 19.10.2011 haben Sie die Meinung vertreten,
dass die Veröffentlichung des Staatstrojaners ein Straftat (Strafvereitelung) sein könnte.

Die Veröffentlichung fand in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung FAS statt.
Werden Sie eine Strafanzeige gegen die FAS stellen?
Was sagen Sie zu der Aussage von Herrn Uhl, dass die FAZ "schwadroniert"?
Ist die FAZ eine unseriöse Zeitung?

Mit freundlichen Grüßen

Edgar Oden

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oden,

ich habe nicht gesagt, dass die Veröffentlichung des Beitrags in der FAZ einen strafrechtlichen Tatbestand darstellt. Dies wäre aus meiner Sicht unhaltbar. Eine Strafanzeige gegen die FAZ ist daher aus meiner Sicht auch Quatsch. Ich abonniere die FAZ seit meinem Studium und finde die Zeitung erstklassig. Damit meine ich auch, dass sie selbstverständlich seriös ist.

Meine Äußerung bezog sich auf den CCC. Ich finde es nicht den richtigen Weg, wenn die Software in ihren Einzelheiten im Internet veröffentlicht wird, anstatt mögliche Fehler den Behörden mitzuteilen. Ich halte es für falsch den Bundesbehörden bekannte Sicherheitslücken der Herstellern von Software zu verschweigen und damit die Sicherheit der Bevölkerung generell zu gefährden. Ich habe mich nur gefragt, ob die öffentliche Bekanntgabe des Programm-Codes durch den CCC nicht noch laufende Ermittlungsverfahren gegen Schwerstkriminelle gefährdet.

Möglicherweise wissen andere Kriminelle nun, dass sie Gegenstand von polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen sind, worauf sie der CCC hingewiesen hat. Wäre es nicht besser gewesen, wenn man erst einmal mit den Behörden gesprochen hätte und dann zu einem festgelegten Zeitpunkt eine gemeinsame Pressekonferenz gegeben hätte?

Hier hätte der CCC als wirklicher verlässlicher Partner auftreten können.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg