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Patrick Schnieder
CDU
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Frage von Hildegard S. •

Sind Sie bereit, die Wahl von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf in den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts zu unterstützen?

Sehr geehrter Herr Schnieder, mit Fassungslosigkeit und Sorge habe ich die Diffamierungen und Falschaussagen im Zusammenhang zur Wahl der neuen Richter fürs Bundesverfassungsgericht verfolgt. Besonders trafen diese die Kandidatin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf. Es kann doch nicht sein, dass eine Kandidatin, die für Grundrechte und Verfassungsintegrität steht und Posititonen vertritt, die von einer Mehrheit der Bevölkerung geteilt werden, aufgrund einer derartigen Kampagne plötzlich trotz vorheriger Einigung und eines ganz normalen Nominierungsverfahrens als nicht wählbar erklärt wird. Noch dazu, wo die Kandidatin für den 2. Senat nominiert ist, wo sie über die umstrittenen Fragen sowieso nicht urteilen würde. Bitte sorgen Sie dafür, dass hier kein Präzedenzfall geschaffen wird und die Unabhängigkeit der Justiz geschützt wird.
Mit freundlichen Grüßen, Hildegard S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

die Wahl von Richterinnen und Richtern an das Bundesverfassungsgericht ist ein hochsensibler verfassungsrechtlicher Vorgang, der mit besonderem Respekt gegenüber allen Beteiligten geführt werden sollte – insbesondere gegenüber den nominierten Persönlichkeiten. Ich teile daher Ihre Sorge, dass die öffentliche Debatte in Teilen eine Schärfe und Einseitigkeit angenommen hat, die einer sachlichen Auseinandersetzung nicht gerecht wird.

Frau Professor Dr. Frauke Brosius-Gersdorf ist eine anerkannte Juristin mit verfassungsrechtlicher Erfahrung und klarer rechtswissenschaftlicher Handschrift. Dass sie im Rahmen des üblichen Nominierungsverfahrens vorgeschlagen wurde, ist Ausdruck des verfassungsmäßig vorgesehenen parteiübergreifenden Einvernehmens. Gleichwohl gehört es zur parlamentarischen Verantwortung, auch kritische Rückmeldungen aus der Gesellschaft und aus der eigenen Fraktion ernst zu nehmen und in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Die Debatte über einzelne Positionen – insbesondere im Zusammenhang mit der rechtlichen Bewertung des Schwangerschaftsabbruchs – mag im 2. Senat nicht unmittelbar entscheidungsrelevant sein, dennoch ist es legitim, wenn Abgeordnete bei Personalentscheidungen auch solche grundsätzlichen Überzeugungen in ihre Gesamtbewertung einfließen lassen. Das ist kein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz, sondern Teil einer offenen, demokratisch legitimierten Abwägung im Rahmen unserer Verfassungsordnung.

Ob Frau Brosius-Gersdorf in einem weiteren Wahlgang erneut zur Abstimmung steht, wird sich im weiteren Verlauf der Gespräche zwischen den beteiligten Fraktionen zeigen. Sollte dies der Fall sein, werde ich meine Entscheidung erneut sorgfältig und verantwortungsbewusst abwägen – auf Grundlage aller relevanten Fakten, frei von Vorverurteilungen und mit dem Ziel, die Integrität des Bundesverfassungsgerichts zu wahren.

Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut – sie verlangt von uns Parlamentariern gleichermaßen Sachlichkeit, Sorgfalt und Augenmaß.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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