Deswegen habe ich gegen den Kommissionsvorschlag und die Parlamentsmehrheit gestimmt, die das ändern wollen. Selbstverständlich ist eine Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte und Lebensmittel das allermindeste, was immerhin auch eine Mehrheit im EU-Parlament gefunden hat.
es gibt eine sehr problematische EuGH-Rechtsprechung, um die Haftungsfreistellung technischer Internetdienste anhand unklarer Merkmale einzuschränken.
Das EU-Parlament wird noch im Februar über die neue EU-Verordnung zur digitalen Identität (eIDAS 2) abstimmen.
in der Tat sollte es Verbrauchern möglich sein, den aktuellen Stromverbrauch von Geräten zu ermitteln, und auch Maschinenlesbarkeit ist sinnvoll.
leider kann ich nicht nachvollziehen, welchen Vorgang Sie mit den "Internationalen Gesundheitsfragen (IHR) WHO Vertrag Const. 19/20" meinen.
Die von Ihnen gestellte Frage bezieht sich auf ein bundespolitisches Thema, für welche ich nicht der richtige Ansprechpartner bin.

