
(...) Die Schweiz ist kein Mitgliedsland der EU und damit völlig souverän in ihren Entscheidungen über Steuerabkommen, insoweit es einen automatischen Informationsaustausch der EU unter nationalen Steuerbehörden betrifft. In der Vergangenheit war das Land nicht bereit, unter Wahrung des Bankgeheimnisses deutsche Steuersünder zu benennen oder mit deutschen Behörden voll umfänglich zusammen zu arbeiten. (...)