
(...) nach Rücksprache mit dem Bundesfinanzministerium kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Darstellung in der Sache stimmt. Es ist richtig, dass Urteile, die ja zunächst nur die am Rechtsstreit Beteiligten binden, im Bundessteuerblatt II veröffentlicht werden müssen, um für alle Finanzämter verbindlich zu werden. Dazu bedarf es auch in diesem gerade anhängigen Fall zuvor einer Erörterung der Finanzbehörden von Bund und Ländern, über deren Abschluss aber noch keine Aussage möglich ist. (...)