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Patricia Lips
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Frage von Gabriel Z. •

Frage an Patricia Lips von Gabriel Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Frau Lips,

Welche Maßnahmen würde Ihre Partei umsetzen, um zu verhindern dass Banken, insbesondere deren Investmentgeschäft, die gesamte Wirtschaft, und damit die gesamte Gesellschaft in Mitleidenschaft zieht, falls sie strauchelt?
Wie würden Sie verhindern, dass eine Bank "too big to fail" ist? (Beispiele: die span. Bankia, Hypo-Real-Estate, WestLB, etc.)
Wie würden Sie sicherstellen, dass die Einlagen von Sparern tatsächlich sicher sind? (Beispiele: Zypern; Merkels Zusage, dass "die Einlagen sicher sind", wäre niemals haltbar gewesen, hätte es tatsächlich einen Run auf die Banken gegeben, wie eine einfache Hochrechnung zeigt)

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr G. Zachmann.

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Sehr geehrter Herr Zachmann,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Regulierung von Banken, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

Auch wenn Deutschland nationale Maßnahmen im Einzelfall getroffen hat, ist eine Regulierung der Banken / des Finanzsystems nur europäisch, wenn nicht gar nur weltweit lösbar.

Es ist eine Tatsache, dass während der Finanzkrise im Jahre 2008/2009 zahlreiche Banken in Existenzgefahr gerieten und auf Kosten der Steuerzahler gerettet werden mussten, um grundsätzlich den Wirtschaftskreislauf, aber auch anderes sprichwörtlich „am Leben zu erhalten“. Zu eng sind die Verbindungen der Institute untereinander. Das
hat Lehman Brothers gezeigt.

Sie sprechen zu Recht das strittige Argument „too big to fail“ an. Um die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegenüber Schocks zu verbessern, war daher die Einführung langfristiger präventiver Vorschriften erforderlich. Ab Januar 2014 werden nun schrittweise weitreichende Änderungen bei der Bankenregulierung in der EU in Kraft treten, wonach Banken bei ihren Geschäften in Zukunft u.a. mehr Eigenkapital vorhalten müssen. Basis sind internationale Einigungen im Rahmen der G 20.

Außerdem zieht die neue Regulierung einen Kapitalerhaltungspuffer mit ein. Wenn diese Schwelle gerissen wird, weil sich die Eigenkapitalsituation einer Bank verschlechtert hat, treten automatisch Vorschriften in Kraft, die die Auszahlung von Dividenden und Boni begrenzen, damit sich die Situation der Bank nicht noch weiter
verschlechtert.

Ein weiteres zentrales Mittel ist die Möglichkeit der Abwicklung überschuldeter Finanzinstitute. „Too big to fail" oder „too connected to fail" darf es künftig nicht mehr geben. Bereits im Jahr 2010 haben Union und FDP mit dem Bankenrestrukturierungsgesetz dafür die Weichen auf nationaler Ebene gestellt. Mit der von uns angestrebten Bankenunion werden wir sie auf europäischer Ebene stellen. Unser langfristiges Ziel ist es, internationale Regelungen zur Abwicklung überschuldeter
Finanzinstitute zu schaffen („geordnete Insolvenz“ vergleichbar Unternehmensbereich).

Zu Ihrer Frage nach der Sicherheit von Einlagen der Sparer möchte ich vorausschicken, dass in Deutschland sowohl die Privatbanken als auch die öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken bereits über ein funktionierendes Einlagensicherungssystem verfügen. Während die Privatbanken über einen Fonds des Bundesverbandes deutscher Banken abgesichert sind, haften bei öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken die einzelnen Institute eines Verbundes jeweils gegenseitig für ihren Fortbestand.

Derzeit bestehen rund 40 Systeme in der EU, die verschiedene Einlegergruppen und Einlagen in unterschiedlicher Höhe schützen und den Banken unterschiedliche finanzielle Verpflichtungen auferlegen. In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass die nationalen Systeme mancher Mitgliedstaaten unterfinanziert sind. Darüber hinaus wurde deutlich, dass Sparer, die in anderen Mitgliedstaaten über Einlagen verfügten, nicht immer in wünschenswerter Weise abgesichert waren. Deshalb wird auf europäischer Ebene das Ziel einer Vereinfachung und Harmonisierung der bestehenden Systeme angestrebt; es sollen europaweit einheitliche Mindeststandards für die nationalen Sicherungssysteme von Sparguthaben geschaffen werden.

Aber: Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, darauf hin zu weisen, dass wir die Einführung eines gemeinsamen europäischen Einlagensicherungsfonds oder auch eines Einlagensicherungssystems, das auf verpflichtende überstaatliche Solidarität, d.h. auf die Übernahme von Verpflichtungen für ausländische Banken, gründet, entschieden ablehnen. Die deutschen Einlagensicherungssysteme haben sich bewährt und dürfen durch europäische Vorgaben nicht geschwächt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips

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