(...) 1) Grundsätzlich ist die Lohnfindung in Deutschland Sache der Tarifpartner, dies ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben. Bei den bestehenden Mindestlöhnen ist es so, dass die Tarifpartner sich auf die Höhe und den Geltungsbereich von Mindestlöhnen verständigen und diese dann per Allgemeinverbindlichkeitserklärung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich erklärt werden können. (...)
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