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Pascal Kober
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Frage von Frank N. •

Frage an Pascal Kober von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Pascal Kober

Ich möchte an Sie zum Thema Lohn doch einige Fragen stellen.
1. Warum gibt es bei den neuesten Vorschlag zum Thema Mindestlohn noch Unterschiede zwischen Ost und West? Die Lebenskosten sind zum Teil im Osten höher als im Westen!
2. Sind die heutigen Löhne nicht Grundgesetzwidrig? Unterschiedliche Löhne für Frauen und Männer bei gleicher Arbeit in gleichen Betrieben.
Im Artikel 3 des Grundgesetzes ist zu lesen
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Hier wird eindeutig klargestellt das es keine Unterschiede zwischen Frauen und Männern geben darf. Hat denn bei diesen Problem die Bundesregierung nicht die verdammte Pflicht dieses gesetzlich zu verändern

Einen Guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für das neue Jahr
Viele Grüße

Frank Neumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre beiden Fragen zum Thema Lohn, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.

1) Grundsätzlich ist die Lohnfindung in Deutschland Sache der Tarifpartner, dies ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben. Bei den bestehenden Mindestlöhnen ist es so, dass die Tarifpartner sich auf die Höhe und den Geltungsbereich von Mindestlöhnen verständigen und diese dann per Allgemeinverbindlichkeitserklärung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales als allgemeinverbindlich erklärt werden können. Von den auf diesem Weg zustande gekommenen Mindestlöhnen gibt es bei zweien keine Unterscheidung zwischen Ost und West (Abfallwirtschaft und Dachdecker), alle anderen unterscheiden zwischen Ost und West. Dies ist aber wie beschrieben nicht die Entscheidung der Politik und liegt auch gar nicht in deren Einflussbereich.

2) Schon heute ist es so, dass bei gleicher Qualifikation für die gleiche Stelle gleicher Lohn gezahlt werden muss. Andernfalls wäre dies ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Unterschiede, die es faktisch in der Bezahlung gibt, müssen durch unterschiedliche Qualifikationen oder unterschiedliche Stellenbeschreibungen begründet sein.

Wenn Sie jedoch den Unterschied im durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern ansprechen, der 2009 bei 23 Prozent lag, dann hat dieser andere Gründe. Frauen sind in bestimmten gutbezahlten Berufen und Branchen und vielfach auch auf den höheren Stufen der Karriereleiter unterrepräsentiert. Hinzu kommt, dass Frauen von häufigeren und länger andauernden familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und -reduzierungen betroffen sind als Männer. Nach längeren familienbedingten Erwerbsunterbrechungen und damit verbundenen Einbußen beim Gehalt können Frauen den Einkommensvorsprung ihrer männlichen Kollegen oft nicht mehr aufholen. Eine weitere Ursache ist, dass Frauen häufiger als Männer Teilzeit arbeiten.

Diesen familienbedingten Unterschieden in den Erwerbsbiographien versucht Politik durch flankierende Maßnahmen wie eine bessere Kinderbetreuung zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober MdB

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