
Seit 2002 ist der Schutz der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
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Seit 2002 ist der Schutz der Tiere als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
Wir bleiben hier dran, um Studierende und Weiterbildende besser zu entlasten – sei es durch flexiblere Rückzahlungsmöglichkeiten oder weitere soziale Abfederungen
Die Funktionsfähigkeit sogenannter Infraschallwaffen ist weiterhin nicht bewiesen. Im Waffengesetz sind sie daher nicht weiter geregelt.
Angesichts der steigenden Belastung der Versicherten durch höhere Krankenkassenbeiträge halten wir es für richtig, alle Ausgaben hinsichtlich ihrer medizinischen Wirksamkeit zu überprüfen. Gleichzeitig sollten jedoch die notwendigen strukturellen Reformen nicht aus dem Blick geraten, um weitere Beitragssteigerungen langfristig zu vermeiden.
Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist ein hohes Gut, das wir entschlossen verteidigen müssen