Finanzausschuss des Bundesrats will 10jährige Spekulationsfrist abschaffen. Was sagen CDU/CSU?
Sehr geehrter Herr Vogt, der Finanzausschuss des Bundesrats hat am 05.10.2026 im Rahmen seiner Stellungnahme zum EStRefG empfohlen, die zehnjährige Veräußerungsfrist für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im Privatvermögen abzuschaffen.
Sollte der Vorschlag Eingang ins Gesetz finden, wären Veräußerungsgewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen künftig grundsätzlich unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Bleibt es bei der Ablehnung der CDU/CSU Fraktion im Bundestag ?

Antwort ausstehend von Oliver Vogt CDU
