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Oliver Vogt
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Frage von Anja H. •

Herr Vogt, warum unterstützen Sie die Aushöhlung des IFG? Wer Transparenz blockiert, weckt den Verdacht, etwas zu verbergen. Was soll vertuscht werden?

Sehr geehrter Herr Vogt,
"Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“, so steht es im Koalitionsvertrag. Worin sehen Sie diesen Mehrwert bei Bürger*innen, wenn die Hürden und Kosten für sie enorm steigen?
Unter dem Deckmäntelchen des "berechtigten Interesses" dürfte so ziemlich jede Anfrage abgelehnt werden. Und wie passt das zu "freien Medien", wenn auch Journalist*innen keine Anfragen mehr stellen dürfen? Sie sind die Wächter der Demokratie aber wer wacht nun über die Wächter?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ich kann gut nachvollziehen, dass die derzeitige Diskussion bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Sorgen auslöst. Transparenz staatlichen Handelns ist ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie. Sie schafft Vertrauen und ermöglicht es den Menschen, staatliches Handeln nachzuvollziehen und kritisch zu begleiten. Dieses Anliegen ist auch mir persönlich wichtig.

Die Diskussion über eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes verfolgt deshalb nicht das Ziel, Transparenz abzubauen oder berechtigte Informationsanfragen zu verhindern. Vielmehr geht es darum, das Gesetz an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dazu gehören insbesondere der Schutz kritischer Infrastrukturen, der Umgang mit hybriden Bedrohungen sowie der Schutz der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und ihrer Beschäftigten.

Mir ist dabei wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger auch künftig einen verlässlichen Zugang zu Informationen erhalten. Ebenso erfüllen Journalistinnen und Journalisten eine unverzichtbare Aufgabe in unserer Demokratie, indem sie staatliches Handeln kritisch begleiten und Missstände aufdecken. Daran darf eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes nichts ändern.

Der Begriff des „berechtigten Interesses“, der derzeit diskutiert wird, wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren sorgfältig zu prüfen sein. Aus meiner Sicht darf eine Neuregelung nicht dazu führen, dass berechtigte Auskunftsersuchen pauschal erschwert oder Transparenz unangemessen eingeschränkt werden. Entscheidend wird sein, einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Sicherheitsinteressen des Staates zu finden.

Gerade im Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem Mühlenkreis erlebe ich immer wieder, wie wichtig nachvollziehbare politische Entscheidungen und eine transparente Verwaltung für das Vertrauen in unseren Staat sind. Dieses Vertrauen gilt es zu stärken und nicht zu schwächen.

Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Nachricht. Der offene Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises ist für mich ein wichtiger Bestandteil meiner parlamentarischen Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

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