
Die Prüfung eines Verbots der AfD lehne ich ab.
Die Prüfung eines Verbots der AfD lehne ich ab.
Da es ein allgemeines Betretungsrecht für Wälder gibt und ihre Erholungsfunktion sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz geregelt ist, erschließt es sich nicht, warum hier Vereinen unnötige Steine in den Weg gelegt werden.
Dabei geht es um 50 cm Abstand solange die Module und dazugehörigen Bauvorrichtungen aus nicht brennbarem Material bestehen, ansonsten sind es 1,25m Abstand.
als hessischer Abgeordneter des Landtags setze ich mich zusammen mit der Fraktion der Freien Demokraten vielfach für die Entlastung von Familien ein.