
(...) das von Ihnen genannte Beispiel mit dem mitten auf einem benutzungspflichtigen Radweg aufgestellten Hinweisschild stimmt sehr nachdenklich, bringt dieses Handeln doch eine unangebrachte Gleichgültigkeit gegenüber dem Radverkehr zum Ausdruck. Es widerspricht auch der Radverkehrsstrategie (Maßnahme 1-26: "An Baustellen ist eine durchgängig nutzbare und sichere Radverkehrsführung zu gewährleisten."). (...)