
(...) Derartiger Giftmüll kann aber nicht mal eben einfach so aus dem Ausland nach Hamburg zur Verbrennung verbracht werden. Sofern eine Hamburger Entsorgungsanlage den Giftmüll aus Indien verbrennen soll, müsste ein Notifizierungsverfahren durchgeführt werden, von dem die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Kenntnis erlangen würde. Eine solche Notifizierung ist dort aber nicht eingegangen, erfuhr ich auf Nachfrage von der Behörde. (...)