
(...) die Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen ist in der Dienstvorschrift "Mitbenutzung von Schulräumen und -anlagen" geregelt. Danach stehen Schulräume und -anlagen grundsätzlich außerhalb der Schulferien montags bis freitags bis 22 Uhr und in der Regel entgeltpflichtig zur Verfügung. (...)