Frage von Rachel I. • 30.01.2025

Antwort von Olav Gutting CDU • 31.01.2025
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.
Nebeneinkünfte sind transparent!
Falscher Ansprechpartner für Fragen zum Ampel-Koalitionsvertrag