Portrait von Olav Gutting
Olav Gutting
CDU
81 %
25 / 31 Fragen beantwortet
Frage von Christine H. •

Frage an Olav Gutting von Christine H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gutting,
mit erschrecken musste ich bei der Auszahlung meiner Direktversicherung (15 Jahre selbst, mit bereits versteuerten Beiträgen gezahlt) feststellen, dass ich für 10 Jahre 15,5 % an die GKV zahlen muß.
Bis jetzt galt immer Bestandschutz.. Meine Altersvorsorge hätte ich dann anders aufgebaut.
Ganz klammheimlich wurde das Gesetz im Bundestag 2004 dahingehend verabschiedet, dass diese Abgaben fällig werden.
Wie haben Sie denn abgestimmt ?

Mit freundlichen Grüßen
Christine Heiland

Portrait von Olav Gutting
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Heiland,

besten Dank für Ihre Zuschrift vom 9.6.09, in der Sie die Beitragspflichtigkeit Ihrer Direktversicherung beklagen.

Der Bundestag hat am 26. September 2003 über das von der rotgrünen Bundesregierung vorgelegte GKV-Modernisierungsgesetz abgestimmt. Eine grundlegende Reform war angesagt, denn nicht zum ersten Mal hatten die Krankenkassen mit dem Problem zu tun, dass die Ausgaben für ihre Versicherten die Einnahmen um ein Vielfaches überstiegen. Also mussten Maßnahmen getroffen werden, die geeignet waren, erhebliche Einsparungen im Gesundheitswesen zu ermöglichen.

Es kam u.a. zu zahlreichen Leistungsreduzierungen wie z.B.:
- nicht verschreibungspflichtige Medikamente muss der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlen
- neue (höhere) Zuzahlungsregelungen bei Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalt, etc.
- Praxisgebühr und vieles andere mehr

Außerdem wurde beschlossen, dass ab Anfang 2004 gesetzlich Versicherte auf alle Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten, Direktversicherungen, etc.) den vollen statt den halben Krankenkassenbeitrag abzuführen haben. Die Mehreinnahmen beliefen sich beispielsweise im Jahr 2004 auf rund zwei Milliarden Euro.

Das Gesetz wurde mit überwältigender Mehrheit gegen die Stimmen der FDP beschlossen. Als Oppositionsfraktion hatten wir damals nur begrenzten Einfluss auf die Reform, dennoch haben wir am Ende das Vorhaben mitunterstützt, da es keine Alternative dazu gab. Dies war auch der Grund für mein damaliges „Ja“.

Ich brauche Ihnen nicht im Einzelnen zu erläutern, dass unser Gesundheitssystem zwar mit zu den leistungsfähigsten zählt, aber auch bedauerlicherweise eines der teuersten weltweit ist. Die potentiellen Wirtschaftlichkeitsreserven sind sicherlich noch nicht völlig ausgeschöpft, was nicht zuletzt mit der Tatsache zu tun hat, dass es sich beim Gesundheitssektor um einen äußerst lukrativen Markt handelt, bei dem rund 300 Mrd. Euro zur Verteilung anstehen. Zahlreiche Leistungserbringer von der Pharmaindustrie über die Ärzteschaft, die Krankenhäuser bis hin zu den Apotheken wollen von dem „großen Kuchen“ etwas abhaben.

Unabhängig davon bedarf es keiner allzu großen Phantasie, um sich vorzustellen, dass der technische Fortschritt in der Medizin, die erfreulicherweise erheblich gestiegene Lebenserwartung der Menschen und die immer größer werdende Alterspyramide (die Gesundheitskosten pro Versicherten steigen mit zunehmendem Alter erheblich!!!) den Faktor Gesundheit von Jahr zu Jahr teuerer werden lassen.

Ohne weitere Beitragseinnahmen wäre unser Gesundheitssystem kollabiert. Das kein keiner wollen. So kam es dazu, dass gesetzlich Versicherte seit Anfang 2004 auf alle Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten) den vollen Krankenkassenbeitrag abführen.

Wir werden also nicht umhin kommen, uns auf dauerhaft steigende Krankenversicherungsbeiträge einzustellen.

Abschließend noch einige Bemerkungen zum Thema der Erweiterung der Beitragspflicht auf Direktverscherungen und Nebeneinkünfte.

Es war natürlich vorhersehbar, dass zumindest einige der Betroffenen gegen die Ausdehnung der Beitragspflicht auf Direktversicherung juristisch zu Felde ziehen würden. Die hiergegen

Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolglos. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die Erhebung von Beiträgen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter begründeten dies damit, dass kein wesentlicher Unterschied festzustellen sei zwischen der Erhebung von Beiträgen auf Einmalzahlungen oder auf fortlaufende Bezüge aus der Direktversicherung. Ein Unterschied sei lediglich in der Art der Auszahlung gegeben. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege deshalb nicht vor.

Auch sei die Beitragspflicht verhältnismäßig. Zwar stelle die auf zehn Jahre begrenzte Beitragspflicht «eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar», räumten die Richter ein. Die Beitragspflicht habe jedoch keine grundlegende Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse im Sinne einer erdrosselnden Wirkung zur Folge.

In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig gedient zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Olav Gutting, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Olav Gutting
Olav Gutting
CDU