Wie haben Sie zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgestimmt und wie stellen Sie zukünftig die psychotherapeutische Versorgung sicher?
Sehr geehrter Herr Altenkamp,
am 10. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit 319 zu 286 Stimmen beschlossen. Trotz der beigefügten Entschließung zur psychotherapeutischen Versorgung bleiben die Kürzungen im Kern bestehen.
Wie haben Sie abgestimmt, und wie stellen Sie sicher, dass die Entschließung zur Psychotherapie nicht folgenlos bleibt?
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wurde zum 1. April 2026 bereits um 4,5 Prozent gekürzt. Nun steht mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eine weitere Einschränkung zur Abstimmung, die laut KBV, Bundespsychotherapeutenkammer und DPtV zu längeren Wartezeiten und weniger Therapieplätzen führen wird – während gleichzeitig laut OECD-Zahlen der Anteil unbehandelter psychischer Erkrankungen in Deutschland seit 2021 von vier auf zehn Prozent gestiegen ist.

