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Norbert Maria Altenkamp
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Frage von Melanie P. •

Die Koalition plant, IFG-Anfragen an ein 'berechtigtes Interesse' zu koppeln und die Gebührenobergrenze zu streichen. Werden Sie dieser Einschränkung zustimmen?

Sehr geehrter Herr Altenkamp,

der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz grundlegend einzuschränken: Anfragen sollen künftig ein "berechtigtes Interesse" voraussetzen statt wie bisher voraussetzungslos zu gelten, die Gebührenobergrenze von 500 Euro soll fallen, und Namen von Behördenmitarbeiter*innen sollen geschwärzt werden. DJV, FragDenStaat, Human Rights Watch und die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisieren das scharf.

Bemerkenswert: Gerade über das IFG waren zum Beispiel einst interne E-Mails zur Maskenaffäre öffentlich geworden – betroffen waren auch Politiker*innen, die nun selbst im Koalitionsausschuss sitzen, der diese Reform beschließt.

Werden Sie dieser Reform zustimmen, und wie rechtfertigen Sie das angesichts der Kritik von Datenschützern und Medienverbänden?

Mit freundlichen Grüßen

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