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Norbert Maria Altenkamp
CDU
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Frage von André K. •

Frage an Norbert Maria Altenkamp von André K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Altenkamp,
bald soll darüber abgestimmt werden, ob Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Das CDU-Gutachten des Bundesarbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) befürchtet, dass damit die Hürde für staatliche Eingriffe in das Familienleben sinken wird.
Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht jedoch eine solche Grundgesetzänderung vor. Sehen Sie sich bei dieser Abstimmung an den Koalitionsvertrag gebunden oder teilen Sie die Sorge des BACDJ?
MfG
AK aus Sulzbach (Taunus)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre kritischen Äußerungen zur geplanten Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.

Auch ich persönlich sehe die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz eher kritisch, da die Rechte der Kinder bereits durch die Verfassung geschützt sind. Das deutsche Grundgesetz gilt für alle Menschen, egal ob jung oder alt. Unsere Verfassung schützt die körperliche Unversehrtheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Vor allem aber regelt Artikel 6 Grundgesetz, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigt.

Der Koalitionsvertrag sieht allerdings vor, dass die Kinderrechte durch das Grundgesetz zusätzlich gestärkt werden sollen. Das Bundesjustizministerium hat dazu jetzt einen Referenten-entwurf vorgelegt, der noch einige Änderungen erfahren wird, bevor es zu einem Kabinetts-beschluss kommt. Nach Rücksprache mit den Fachpolitikern meiner Fraktion möchte ich Ihnen versichern: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Thema bei den parlamentarischen Verhandlungen sehr behutsam angehen. Ziel meiner Fraktion ist es vor allem, für eine kindgerechte Gesellschaft einzutreten. Das kann nur mit und in den Familien erreicht werden, und nicht gegen die Eltern.

Das heißt auch: Wenn die Kinderrechte gestärkt werden, muss zugleich das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder gewahrt werden. Dieses Recht ist vor allem ein Abwehrrecht gegenüber staatlicher Bevormundung und Einmischung.

Die Familie ist und bleibt die zuständige Einheit für die Erziehung der Kinder. Die Eltern tragen die Verantwortung bei der Erziehungsarbeit. Der Staat tritt hingegen mit seinem Wächteramt erst auf den Plan, wenn Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen und die Kinder vernachlässigen. An erster Stelle steht dann für den Staat die Aufgabe, die Familien zu stärken und die Eltern zu befähigen, ihren Aufgaben nachzukommen. Dieses sorgsam austarierte Dreiecks-verhältnis von Eltern, Kind und Staat muss auf jeden Fall bewahrt bleiben. Dafür setze ich mich gemeinsam mit meiner Fraktion ein.

Ein explizites Kindergrundrecht muss nach unserem Verständnis bei allen politischen Entscheidungen nicht nur den Belangen der Kinder, sondern auch den Belangen der Familien als Ganzes das stärkste Gewicht geben. Die ausdrückliche Benennung von Kinderrechten im Grundgesetz soll zu einem Gewinn für die Kinder werden, darf aber keine unnötige staatliche Einmischung in Familien provozieren.

Sollten Sie hierzu noch weitere Fragen haben, so können wir dies gerne in einem persönlichen Gespräch klären. Kontaktieren Sie hierzu bitte mein Wahlkreisbüro und vereinbaren einen Termin.

Kontaktdaten:
Wahlkreisbüro Norbert Altenkamp MdB
Frau Katharina Heimsch
Hattersheimer Straße 46
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192 9295-21
E-Mail: norbert-altenkamp.ma70@bundestag.de

Freundliche Grüße
Ihr

Norbert Altenkamp

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