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Norbert Dünkel
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Frage von Jürgen K. •

Wann setzt Bayern die UN-BRK voll um & wie lösen Sie den Konflikt "Erhalt von Werkstätten" vs. "echte Inklusion"? Da meine letzte Anfrage unbeantwortet blieb: 2. Versuch einer Klärung.

Sehr geehrter Herr Dünkel,

als langjähriger Lebenshilfe-GF und Inklusions-Experte kennen Sie die Realität: WfbM haben seit Jahren eine Vermittlungsquote von unter 1%. Faktisch arbeiten Menschen dort ohne Mindestlohn und Arbeitnehmerstatus. Das widerspricht dem Geist der UN-BRK.

Bitte beantworten Sie mir konkret:

Zeitplan: Welches Zieljahr visiert Bayern an, um Sonderstrukturen (Förderschulen/WfbM) zugunsten eines inklusiven Systems vollzogen zu haben? Gibt es eine Exit-Strategie für das Sondersystem?

Systemkonflikt: Echte Inklusion entzieht den bestehenden Einrichtungen (Wohnheimen/Werkstätten) zwangsläufig die "Klienten" und damit die wirtschaftliche Basis. Wie lösen Sie diesen Konflikt politisch? Wird Inklusion gebremst, um den Bestand der Institutionen nicht zu gefährden?

Ich hoffe diesmal auf eine transparente Antwort jenseits von Absichtserklärungen.

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Antwort von CSU

Grüß Gott Herr K.,

Inklusion ist ein Recht das man in Anspruch nehmen kann aber nicht muss.

Menschen mit Handicap dürfen in Bayern frei entscheiden, ob sie für sich einen Arbeitsplatz unter den Bedingungen des freien Arbeitsmarktes oder mit der Förderung im Rahmen eines Arbeitsplatzes einer WfB oder eines Aussenarbeitsplatzes der WfB in Anspruch nehmen wollen. 

Dies gilt für den Besuch einer Regelschule oder eines Förderzentrums analog. 

Entscheidet sich eine Person für eine Beschäftigung ausserhalb der WfB, stehen qualifizierte pädagogische Fachkräfte zur Vorbereitung und externen Begleitung zur Verfügung. 
Des Weiteren gibt es in jeder WfB neben einem hauptamtlichen Betriebsrat einen eigenen Werkstattrat, der sich wöchentlich trifft und alle Anliegen der betreuten Beschäftigten mit Geschäftsleitung, Werkstattleitung und pädagogische Leitung bespricht. 

All diese Wahlmöglichkeiten und Angebote werden von den Beschäftigten, die sich für eine Arbeit in der WfB entschieden haben, als signifikanter Vorteil gegenüber den Bedingungen am freien Arbeitsmarkt angesehen. Dies führt dazu, dass sie keine Änderung für sich möchten und auch keine Inklusionsdebatte. Das sollten wir alle respektieren. Auch oder besonders Menschen mit Handicap muss dieses Recht auf freie Meinung zugestanden werden.
Beste Grüße, Norbert Dünkel 

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