Nora Seitz
CDU
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Frage von Frank S. •

Sehr geehrte Frau Seitz, warum wird bei der Bestimmung der Altersrente für Arbeitnehmer nicht die gesamten Bruttoeinkünfte einbezogen?

Ich hatte in der DDR die erweiterte freiwillige Zusatzrente (FZR) gewählt. Dabei wurden die gesamten Bruttoeinkünfte zur Berechnung einbezogen. Der Arbeitnehmer konnte auch die Berechnungsbasis von 1200 Mark wählen. Dem würde jetzt eine Limitierung der Berechnung auf die jährich festgelagte Beitragsbemessungsgrenze entsprechen.

Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Schilderung und Ihren Vorschlag zur Berücksichtigung der freiwilligen Zusatzrente (FZR) bei der heutigen Rentenberechnung.

Ich kann nachvollziehen, dass die Begrenzung der damaligen Berechnungsgrundlage auf 1.200 Mark für diejenigen, die Beiträge zur erweiterten FZR geleistet haben, als problematisch und insbesondere im Hinblick auf die tatsächlich entrichteten Beiträge als nicht angemessen empfunden wird.

Die Antragsfrist für die Stiftung Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung ist bereits am 31. Januar 2024 abgelaufen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2023/haertefallfonds/haertefallfonds_node.html).

Des Weiteren hat sich die Alterssicherungskommission mit einer Rentenreform beschäftigt, welche aktuell im Bundesarbeitsministerium umgesetzt wird. Eine nachträgliche Änderung der Rentenberechnung ist allerdings eine komplexe rechtliche und finanzielle Frage, die sorgfältig geprüft werden muss. Eine pauschale Zusage kann ich Ihnen daher nicht geben. Jedoch nehme ich Ihr Anliegen in die weitere parlamentarische Arbeit mit auf. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Nora Seitz MdB

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