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Nina Scheer
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Frage von S. V. •

Was planen Sie in Bezug auf Pullbacks, die Unterbringung in libyschen Lagern sowie die Zusammenarbeit mit Libyen.

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Sehr geehrte Frau V.

die libyschen Flüchtlingslager müssen nach meiner Überzeugung wegen dauerhafter Menschenrechtsverletzungen und katastrophalen Lebensbedingungen aufgelöst werden. Pullbacks, die Menschen in die Arme von Folter und Unterdrückung treiben, sind nicht hinnehmbar.         

Außenminister Heiko Maas hat die Lage der Menschen in den sogenannten Detention Center mehrfach als völlig inakzeptabel bezeichnet und unter anderem 2019 die Unterstützung des UNHCR in Libyen auf 5 Millionen Euro aufgestockt.

Das Engagement der EU zur Ausbildung und Unterstützung der libyschen Küstenwache zielt darauf ab, die Einsatzfähigkeit im Einklang mit völkerrechtlichen und humanitären Standards zu gewährleisten. Der Beginn der Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI ist erst nach Zeichnung einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Libyschen Regierung mit EUNAVFOR MED IRINI möglich und bisher nicht erfolgt. Die Umsetzung des EU-Mandats verfolgt die Bundesregierung anhand der regelmäßigen Berichterstattung der GSVP-Missionen in Brüssel.

In der Zusammenarbeit mit Libyen hat Deutschland unter der Führung und auf Initiative von Außenminister Heiko Maas Verantwortung übernommen. Seit 2019 engagiert sich die Bundesregierung im sogenannten Berliner Prozess. Bereits zwei Konferenzen im Auftrag der Vereinten Nationen und mit Unterstützung der EU unter Teilnahme aller beteiligten Parteien haben in Berlin stattgefunden. Dort ist es unter anderem gelungen, ein Waffenembargo zu vereinbaren.

 Am 7. Mai 2020 stimmte der Bundestag über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten militärischen Krisenbewältigungsoperation im Mittelmeer EUNVFOR MED IRINI (BT-Drucksache 19/18951) ab. Hierzu gab ich die folgende persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu Protokoll, welche auch auf die nun am 21. April 2021 beschlossene Verlängerung des Mandats inhaltlich übertragbar ist:

„Seit dem Sturz von Machthaber Muammar al-Gaddafi im Jahr 2011 herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg. Insbesondere der Konflikt zwischen der international anerkannten Regierung des Nationalen Einvernehmens (RNE) in Tripolis unter Premierminister al-Sarraj und der Libyschen Nationalen Armee (LNA) von General Haftar destabilisieren das Land und haben bereits mehr als 2.000 Tote gefordert.

Die neue militärische Operation EUNAVFOR MED IRINI zielt darauf, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen, Menschenschmuggel und illegale Öl-Exporte zu unterbinden und die libysche Küstenwache auszubilden. Die Bundeswehr soll dabei Aufgaben wie die Seeraumüberwachung auf und über See und die Lagebilderstellung übernehmen und dafür bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten entsenden können. Mit der Beteiligung an der Mission will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden „zu einer stabilisierenden Wirkung auf Libyen sowie zu dem durch die Vereinten Nationen geführten politischen Friedensprozess des Landes“ beitragen. Vorgesehen ist bei der Mission ein „Pull-Faktor Mechanismus“, der den Einsatz von Schiffen einschränken kann, wenn Mitgliedsländer den Eindruck haben, dass sie Migrationsbewegungen hervorruft.

Als rechtliche Grundlage werden unter anderem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, verschiedene Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der Beschluss 2020/472/GASP des Rates der Europäischen Union angeführt. Das Mandat ist befristet bis 30. April 2021.               

Es ist grundsätzlich ein positiver Schritt, dass sich die Europäische Union nach jahrelanger Uneinigkeit mit Blick auf die Lage in Libyen nun darauf verständigen konnte, eine Mission im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchzuführen, um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen umzusetzen. Schließlich hängen die Ausweitung von Konflikten und Waffenlieferungen unmittelbar zusammen. Nur wenn Waffenlieferungen auch in der Praxis unterbunden werden, können rechtliche Lieferstopps wirken. Um dies zu erreichen, müssten aber auch Waffenexporte in alle am Libyen-Krieg beteiligte Staaten gestoppt werden. Dies geschieht bislang allerdings nicht. Über Rüstungsexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten auf der einen und an die Türkei und Katar auf der anderen Seite, wird zudem ein politischer Prozess erschwert. Dies haftet auch dem hiesigen Bundeswehreinsatz an, was ich ausdrücklich kritisiere.

Außerdem sind im Rahmen der neuen Mission ähnlich wie bei der Vorgängeroperation EUNAVFOR MED SOPHIA die Ausbildung und der Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache kritisch zu sehen. Zwar braucht aus meiner Sicht ein souveräner libyscher Staat eine rechtsstaatliche Sicherheitsstruktur, zu der auch eine Küstenwache gehört. Allerdings untersteht die libysche Küstenwache derzeit verschiedenen Milizenführern, die teilweise - nach Medieninformationen - selbst an Schlepperaktivitäten, Schmuggel, Menschenhandel und Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. In libyschen Flüchtlingseinrichtungen kommt es zu schwersten Menschenrechtsverletzungen, so dass durch Bundeswehr-Schulungen erlernte Fertigkeiten und Kapazitätsaufbau der Küstenwache im schlimmsten Fall die Verletzung von Menschenrechten verstärken könnte.

Die Bundesregierung muss sich außerdem mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass Seenotrettung weiter ohne jede Einschränkung stattfinden kann und eine Blockade durch einzelne europäische Mitgliedsstaaten nicht akzeptabel ist, dabei gilt es besonders aufmerksam den sogenannten „Pull-Faktor-Mechanismus“ zu verfolgen und jeden Versuch zu unterbinden, mit dem Seenotrettung verhindert werden soll.

Auch wenn ich Teile des Mandats aus den genannten Gründen nicht unterstützen kann, stimme ich der Mandatserteilung zur Durchsetzung des Waffenembargos zu.“

Sie finden den Text auch auf meiner Website unter folgendem Link: https://bit.ly/3ACzQc7 .

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Nina Scheer

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