Nils Schmid MdB SPD
Nils Schmid
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Frage von Jonas B. •

Frage an Nils Schmid von Jonas B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Hr. Dr. Schmid,

da ich in letzter Zeit immer wieder Drohbriefe von dem ´ARD ZDF Deutschlandradio´ bekomme, in denen behauptet wird ich wäre verpflichtet für einen von mir nicht bestellten Service dauerhaft Geld zu bezahlen und das mein Leben lang, wollte ich mich diesbezüglich bei meinem Landtagsabgeordneten informieren.

Meine Fragen an Sie:

Haben Sie diese Gebühr mitzuverantworten?

Falls ja: Was ist der Grund für diese Zwangsabgabe und wozu benötigt die Institution ´ARD ZDF Deutschlandradio´ mehr als 700Mio Euro im Monat? Ist es überhaupt rechtens von Menschen eine Nutzungsgebühr für etwas zu verlangen was diese nicht explizit bestellt haben und auch nicht abbestellen können?

Falls nein: Was tun Sie um diese Zwangsabgabe wieder abzuschaffen? Wer hat diese Zwangsabgabe veranlasst? Bitte konkrete Personen nennen damit ich mich diese kontaktieren kann.

Nils Schmid MdB SPD
Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bissinger,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Auftrag von Herrn Schmid beantworte. Sie wird derzeit auch von Rechtsexperten sehr kontrovers diskutiert. Dabei wird in der Regel jedoch nicht die Notwendigkeit eines öffentlich finanzierten Rundfunkangebots in Frage gestellt, sondern lediglich, auf welchem Wege die dafür erforderlichen Mittel erhoben werden sollen - ob als Gebühr, Beitrag oder aus Steuern. Beim Angebot des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Rundfunks handelt es sich nicht um einen "Service", sondern um einen staatlichen Auftrag, der verfassungsrechtlich abgedeckt ist.

Im Januar 2013 wurde die Rundfunkgebühr, die eine unmittelbare Gegenleistung annimmt, durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Letzterer ist unabhängig davon, ob tatsächlich ein Empfangsgerät vorgehalten wird, sondern wird pro Haushalt erhoben. Insofern entspricht es der derzeitigen Rechtslage, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, sogar dann, wenn Sie weder die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender, noch deren Internetangebote nutzen. Der Rundfunk­beitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich über das öffentlich-rechtliche Rundfunk­angebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können. Dies geschieht durch zahlreiche Fernsehsender, Rundfunkanstalten sowie Internetplattformen.

Über die Verteilung der erhobenen Beiträge informiert der Geschäftsbericht von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ". Wegen der detaillierten Verwendung müssen Sie sich an die jeweiligen Sendeanstalten wenden.

Die rechtliche Grundlage des Rundfunkbeitrags bildet der sogenannte Rundfunkstaatsvertrag, ein Vertrag aller deutschen Bundesländer. Das jetzt geltende Rundfunkbeitragsmodell wurde 2010 von den Ministerpräsidenten beschlossen und ist seit 1.1.2013 in Kraft. Die Höhe des Beitrags wird regelmäßig auf Grundlage der Empfehlung einer Expertenkommission angepasst; zunächst beschließen dies die Ministerpräsidenten, aber erst nach Zustimmung aller sechzehn Landesparlamente - also auch des baden-württembergischen Landtags - wird sie rechtskräftig.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Michael Wechsler

(wiss. Mitarbeiter)

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