Wann kann ich mit einer Antwort zu meiner Frage "Zuschuss bei Kauf eines Fahrrades" vom 30.09.2025 rechnen? Aktuelle Ergänzung dazu ... Aufgrund Antwort des BMI in Drucksache 21/2188
Sehr geehrter Herr Schmid, in der DS wird auf S.5 durch BMI hingewiesen:" ...Im Bereich der individuellen Gesundheitsförderung bzw. der primären Prävention i. S. d. § 20 Absatz 1 SGB V enthält das Beamtenrecht bereits einen systematisch angelegten kostendämpfenden Faktor. Beamtinnen und Beamte sind beamtenrechtlich bereits verpflichtet, alles zur Aufrechterhaltung der Dienst- und Leistungsfähigkeit zu tun. Als Korrelat zur Erfüllung dieser Pflicht wird eine entsprechende Besoldung gewährt. Daher ist es folgerichtig, dass Aufwendungen für die individuelle Gesundheitsförderung bzw. primäre Prävention – anders als in der GKV – nicht beihilfefähig sind. "
Daraus ergibt sich die Frage, warum der Dienstherr die Unterstützung für seine Bedienteste zum Kauf eines Fahrrades nicht umsetzt, um sie zu unterstützen, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und so auch einen Nachteil gegenüber anderen Arbeitgebern bei Bewerbern abzubauen, obwohl er es seit Jahren im BHG selbst vorsieht. MfG Michael S.

