Weitere Fragen an Nils Schmid
"Omas gegen Rechts" werden nach meiner Kenntnis nicht institutionell, sondern nur projektbezogen gefördert. Eine solche projektbezogene Förderung erfolgt aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!".
Die Verlängerung der Ausnahmeregelung muss aus rechtsstaatlicher Sicht durchaus kritisch gesehen werden, jedoch sehe ich diese Entscheidung als notwendig an. Sie trug in der Vergangenheit maßgeblich dazu bei, strafbare Handlungen aufzudecken. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es bezüglich einer gesetzlichen Verpflichtung zum anlasslosen Scannen privater Kommunikation und zur Umgehung oder zum Aufbrechen der Verschlüsselung keine Mehrheit gibt.
Sehr geehrter Herr Hofmann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Informationsfreiheitsgesetz, zu denen ich Ihnen gern antworte.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein dürfen.

