Werden Sie sich gegen die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen und den freien Zugang zu staatlichen Informationen verteidigen?
Sehr geehrter Herr Schmid,
Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren. Nach aktuellen Berichten geht es inhaltlich nicht um eine reine Reform. Vielmehr ist geplant, den Zugang zu staatlichen Informationen durch erhebliche Eingeschränkungen zu behindern. Diskutiert werden unter anderem der Nachweis eines „berechtigten Interesses“, deutlich höhere Gebühren sowie weitere Hürden für Antragsteller.
Das IFG ist seit rund 20 Jahren ein wichtiges Instrument für Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. Wer das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen will, schwächt Kontrolle, erschwert investigativen Journalismus und verstärkt das Misstrauen.
Wie bewerten Sie diese Pläne? Werden Sie sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass das IFG als wirksames Transparenzgesetz erhalten bleibt?
Sehr geehrter Herr Hofmann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Informationsfreiheitsgesetz, zu denen ich Ihnen gern antworte.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - und damit ein allgemeines Einsichtsrecht für Bürgerinnen und Bürger in Behördenunterlagen auf Bundesebene - wurde ja 2006 unter einer Bundesregierung eingeführt, an der die SPD beteiligt war, während es zuvor kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürgerinnen und Bürger in Behördenunterlagen auf Bundesebene gegeben hatte. Ein besonderes Interesse muss seitdem nicht mehr nachgewiesen werden. Ausnahmen von diesem Anspruch ergeben sich gegenüber sicherheitsrelevanten Behörden wie dem BND oder dem Verfassungsschutz. Und im Sinne eines transparenten Staates können wir 20 Jahre nach Einführung des IFG feststellen: Es hat sich bewährt.
Auf die jetzt in Rede stehende Reform des IFG hatten wir uns bereits im Koalitionsausschuss verständigt. Dazu zählt z.B. die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist z.B. nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesverwaltung auch heute noch Akten händisch schwärzt. Außerdem muss geprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Informationen können aber auch bereits heute zurückgehalten werden, soweit ihre Offenlegung die innere oder äußere Sicherheit, die öffentliche Sicherheit oder konkret schutzbedürftige Kritische Infrastrukturen gefährden würde.
Transparenz und Sicherheit sind jedoch an sich kein Widerspruch und die SPD will, dass beides auch weiterhin gewährleistet ist.
Deshalb darf die Reform des IFG nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft führen. Vereinfachung und Digitalisierung dürfen nicht als Vorwand genutzt werden, die bestehenden Transparenzrechte abzubauen.
Sie können daher davon ausgehen, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion - und namentlich meine Fachkolleginnen und -kollegen im zuständigen Innenausschuss - uns sehr vehement in diesem Sinne einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

