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Frage von Jan M. • 09.09.2021
Sind Sie der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner „Verpflichtung zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt“ (vgl. MStV) gerecht wird?
Da ich selbst nur sehr selten und ausgewählt Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutze, kann ich hier leider weder wirklich "Ja" noch "Nein" sagen. Ich denke aber, dass das Angebot der öffentlich insgesamt zum einen sehr breit aufgestellt und zum anderen auch recht hochwertig ist.