
(...) Nach der Verordnung zur Festlegung prostitutionsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juni 2017 wird das ProstSchG in Bayern (Anmelde- und Erlaubnisverfahren) durch die Kreis- verwaltungsbehörden und die Großen Kreisstädte vollzogen. (...)
(...) Nach der Verordnung zur Festlegung prostitutionsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juni 2017 wird das ProstSchG in Bayern (Anmelde- und Erlaubnisverfahren) durch die Kreis- verwaltungsbehörden und die Großen Kreisstädte vollzogen. (...)
(...) Nach der Verordnung zur Festlegung prostitutionsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juni 2017 wird das ProstSchG in Bayern (Anmelde- und Erlaubnisverfahren) durch die Kreis- verwaltungsbehörden und die Großen Kreisstädte vollzogen. (...)
(...) Diese Chancen müssen wir nutzen. Aber gleichzeitig bringt er Herausforderungen, die wir lösen müssen: Der Zuzug in die Städte macht Wohnraum knapp und teuer. Er bringt Nahverkehr, Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen und vieles andere an die Belastungsgrenzen. (...)
(...) Diese Chancen müssen wir nutzen. Aber gleichzeitig bringt er Herausforderungen, die wir lösen müssen: Der Zuzug in die Städte macht Wohnraum knapp und teuer. Er bringt Nahverkehr, Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen und vieles andere an die Belastungsgrenzen. (...)
(...) Diese Chancen müssen wir nutzen. Aber gleichzeitig bringt er Herausforderungen, die wir lösen müssen: Der Zuzug in die Städte macht Wohnraum knapp und teuer. Er bringt Nahverkehr, Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen und vieles andere an die Belastungsgrenzen. (...)
(...) 7. Zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Familien werden zielgerichtete Sonderprogramme für die Ballungsräume und den ländlichen Raum aufgelegt, um zum einen dem Wohnungsmangel in besonders nachgefragten Regionen zu begegnen (unter anderem durch die Schaffung von staatlich geförderten Wohnungen) und zum anderen Leerständen im ländlichen Raum entgegenzuwirken und die Attraktivität des ländlichen Raums für junge Familien zu erhöhen. (...)