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Natascha Kohnen
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Frage von Helmut A. •

Frage an Natascha Kohnen von Helmut A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Kohnen,

die SPD-Regierung unter Schröder und Ulla Schmidt hat die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten eingeführt, mit dem Erfolg, dass bei Auszahlung kaum noch etwas übrigbleibt, weil annähernd 20 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden, der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag plus Pflegebeitrag. Damit wird die betriebliche Altersvorsorge zur Farce. Wenn wird diese Unrecht aus 2003 abgeschafft? Was genau macht die SPD, dass Betriebsrenten wieder attraktiv werden? Warum unterscheidet die SPD zwischen einer betrieblichen Riester-Rente und anderen Betriebsrenten?

Danke für Ihre Antwort
H. A.
vorunruhestand.de

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

sowohl Frau Kohnen, als auch ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag können Ihren Unmut über die Auswirkungen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes aus dem Jahr 2004 gut nachvollziehen:

Seit 2004 wird auf Zahlungen der betrieblichen Altersversorgung der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung erhoben – soweit die betriebliche Altersversorgung höher als derzeit 152,25 Euro monatlich ist.
Dass die damalige Regelung ohne Vertrauensschutz eingeführt wurde, hält Frau Kohnen persönlich - ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen - für einen Fehler. Außerdem schmälern die hohen Krankenkassenbeiträge Betriebsrenten insgesamt.
Die Betroffenen haben Ihre Verträge unter anderen Voraussetzungen unterschrieben.
Damit ist nicht nur wegen des fehlenden Bestandsschutzes Vertrauen verloren gegangen. Die Regelung macht Betriebsrenten für viele schlichtweg unattraktiv.

Wir wollen die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen und stärken. Sie ist für uns die beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente.

In der SPD besteht daher Einigkeit darin, dass die Lösung in einem halben Krankenkassenbeitrag liegen kann:
Für Betriebsrenten genau wie bei der gesetzlichen Rente soll künftig nur noch der halbe Krankenkassenbeitrag erhoben werden.
Um vor allem Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten kurzfristig zu entlasten, könnte in einem ersten Schritt ein echter Freibetrag anstelle der jetzigen Freigrenze eingeführt werden. Zur Zeit sind Betriebsrenten bis zu einer Höhe von 152,25 Euro beitragsfrei. Sobald dieser Betrag auch nur geringfügig überschritten wird, ist auf die gesamte Auszahlungssumme der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Bei einem echten Freibetrag würden in Zukunft auch die zur Zeit geltenden 152,25 Euro komplett beitragsfrei bleiben. Nur auf den darüber hinaus gehenden Betrag würden Beiträge erhoben.

Damit schaffen wir zwar nicht alle Ungerechtigkeiten aus der Welt, sorgen aber für eine deutliche Entlastung vieler Betriebsrentnerinnen und -rentner. Dafür werden wir uns auch weiterhin stark machen, insbesondere gegenüber der CSU, die nach wie vor in der Koalition blockiert.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Natascha Kohnen

Ingrid Pflug
wissenschaftliche Mitarbeiterin