Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Patrik B. •

Frage an Nadine Schön von Patrik B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schön
ich habe eine Frage zum aktuellen Koalitionsvertrag bzw der Streichung eines Inhalts.Wie bei Spiegel online(http://www.spiegel.de/politik/deutschland/grosse-koalition-cdu-csu-und-spd-streichen-lobby-register-aus-koalitionsvertrag-a-1192680.html) zu lesen war hat die CSU verhindert daß eine Regelung zu einem schon lange geforderten Lobbytransparenzregister im Koalitionsvertrag verankert wurde. Ich wende mich an Sie da Sie die Abgeordnete meines Wahlkreises sind und möchte nun gerne wissen aus welchem Grund die Union dieses Register ablehnt.
Mich würde es als Bürger schon interessieren welcher Lobbyist von welcher Lobby zu welchem Abgeordneten Kontakt hält,wertungsfrei natürlich,da Abgeordnete neutral alle Interessengruppen anhören sollten.Es wäre meiner Meinung nach aus Gründen der Transparenz allerdings notwendig ein solches Register anzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrik Baltes

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baltes,

vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung eines Lobbyregisters.

Zur Beantwortung will ich etwas ausholen:
Neben dem regen Austausch mit den Menschen vor Ort ist es für Abgeordnete von großer Bedeutung, Anliegen sowie Standpunkte von unterschiedlichen Interessengruppen wahrzunehmen und diese in die politischen Meinungsbildungsprozesse einfließen zu lassen. Dieser Dialog ist daher grundsätzlich unerlässlich, da Interessenverbände unmittelbar von Gesetzen betroffen sind und sie der Politik wichtige Rückmeldungen geben können. Interessenvertretung ist also zweifellos wesentlicher Bestandteil eines funktionierenden demokratischen Willensbildungsprozesses.

In meinen beiden Zuständigkeitsbereichen sind es in Bezug auf Familienpolitik meist soziale Verbände und Wohlfahrtsverbände, die ihre Anliegen an mich herantragen, sowie im Bereich der Digitalpolitik Organisationen wie zum Beispiel Startup- oder Branchenverbände. Aus eigener praktischer Erfahrung kann ich bestätigen, dass solche Dialoge sehr sinnvoll und zielführend sind. Politik besteht nicht nur aus Kompromissen, sondern politische Ergebnisse sollen einem möglichst fairen Ausgleich aller Interessen gerecht werden.

Und in den allermeisten Fällen funktioniert diese Interessenvertretung völlig transparent und effektiv. Daher warne ich davor, negative Einzelfälle von Missbrauch zu verallgemeinern und damit ein überaus sinnvolles Instrument der politischen Willensbildung per se zu diskreditieren.

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass der Deutsche Bundestag generell sehr transparent arbeitet, was selbst Transparency International schon vor Jahren (Integritätsbericht 2012) bestätigt und die Transparenz des Bundestages als sehr hoch eingestuft hat. Alle Debatten im Plenum, alle Anhörungen, alle Anträge und auch alle Ausschussberichte sind öffentlich für jedermann und jederzeit abrufbar.

Ein Lobbyregister würde aus meiner Sicht zunächst einen hohen bürokratischen Aufwand bei ungewissem Nutzen schaffen. Zielführender erscheint mir persönlich eine stringente Grenzziehung zwischen legitimer Interessenvertretung und unzulässiger Manipulation. Zur konsequenten Durchsetzung dieser Grenze gibt es das Strafrecht, in dem wir erst vor wenigen Jahren mit §108e StGB die Grenze klar und eindeutig festgeschrieben haben: Wer einem Abgeordneten einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt, der macht sich strafbar. Und ein solcher Straftatbestand ist konsequent zu ahnden.

Interessenausgleich erfolgt übrigens auch in die andere Richtung. Ich gehe beispielsweise selbst aktiv auf Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und einzelne Experten in meinem Wahlkreis zu, um mich über Anliegen, Sorgen und Erwartungen an die Politik vor Ort zu informieren. In einem Lobbyregister würde diese Art der Besuche kaum darstellbar sein.

Abschließend weise ich darauf hin, dass es bereits eine öffentliche Liste gibt, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag vertreten. Aktuell sind 2325 Vereine und Verbände in der Liste aufgeführt, sogar mit Ansprechpartnern und Kontaktdaten.

Ich hoffe, Ihnen meine Sichtweise nachvollziehbar dargelegt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

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