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Frage von Dirk B. •

Frage an Monika Grütters von Dirk B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Prof Gütters,

die Diäten der Abgeordneten steigen mit Beschluss vom 16.11.2007 in den Jahren 2008 und 2009 bereits um 9,4 %, was in Summe etwa 700 € entspricht.
Jetzt sollen die Diäten erneut, entsprechend des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst, erhöht werden.
Dies wären dann also eine außertarifliche sowie eine tarifliche Erhöhung.
Das passt nicht zusammen mit der Einigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages von vor über zehn Jahren, ihre Entschädigung an der Entlohnung vergleichbarer öffentlicher Ämter, nämlich den der Bundesrichter , zu orientieren.
Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass Sie diese doppelte Diätenerhöhung verteidigen, in dem Sie wider besseres Wissen auf einen gesetzlich festgelegten Maßstab verweisen?

Zitat aus Ihrer Antwort vom 15.05.2008 an Herrn Ballhorn:

"Ich meine, dass es ein Gebot des parlamentarischen Selbstbewusstseins, aber auch der Transparenz und Klarheit ist, diesen seit langer Zeit gesetzlich festgelegten Maßstab auch einzuhalten und entsprechend umzusetzen."

Mit dieser Aussage führen Sie sich doch selbst ad absurdum.

Ich finde jedenfalls, dass die Gier der Abgeordneten mehr als unverschämt ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass z.B. ein Normalverdiener seine Familie nicht mehr ernähren kann, oder das Berufspendler für die Haushaltskonsoliderung herangezogen werden, während sich Abgeordnete die Taschen füllen.

Mit freundlichem Gruß

Dirk Brandt

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Sehr geehrter Herr Brandt,

zunächst einmal weise ich Ihre Unterstellung zurück, dass ich meine Aussagen auf Abgeordnetenwatch wider besseres Wissen tätigen würde. Bevor Sie solche Anschuldigungen erheben, sollten Sie sich meine Aussagen auf diesem Portal vielleicht etwas genauer anschauen.

Seit 2003 hat es keine Erhöhung der Entschädigung mehr gegeben, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung unterschied sich zuletzt vom gesetzlich festgelegten Richtwert (den Besoldungsgruppen R6/B6 im öffentlichen Dienst) um etwa 800 Euro im Jahr. Mit der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung sollte diese Differenz ausgeglichen werden. Die Erhöhung entsprechend des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst, die ebenfalls mitvollzogen werden sollte, ist dabei keine Abweichung von diesem Prinzip der Orientierung an dem o. g. Richtwert , wie von Ihnen behauptet, sondern ist im Gegenteil Ausdruck der Gültigkeit desselben.

Die genannten Besoldungsgruppen R6/B6 werden durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst rückwirkend eine erhöhte Besoldung erhalten, die mit einjähriger Verzögerung auch für die Bundestagsabgeordneten wirksam werden sollte, um so wieder den gesetzlich festgelegten Richtwert zu erreichen. Sie sehen, dass der gesetzlich festgelegte Maßstab auch hier wieder entscheidend ist, meine Argumentation also keineswegs ad absurdum geführt wird.

Die Abgeordnetenentschädigung wird nun, wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, zunächst nicht erhöht werden. Wenn aber die Besoldung eines Bürgermeisters oder eines Bundesrichters als richtige Bezugsgröße für eine angemessene Abgeordnetenentschädigung anerkannt wird, dann sollte man auch ehrlich dafür eintreten, dass dieses Kriterium Anwendung finden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Grütters

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