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Frage von Jürgen P. •

Frage an Monika Grütters von Jürgen P. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Grütters,

in Ihren Antworten bezüglich des Entwurfes zum Kulturgüterschutzgesetztes verweisen Sie öfters auf die Veröffentlichung des Bundestages zum KGSG "Fragen und Antworten".

Dazu die folgenden Fragen:

1. Warum wird als Hauptargument eine Behauptung verwendet, die unwahr ist. Die sog. IS finanziert sich NICHT durch den Verkauf archäologischer Güter, usw., sondern durch den Verkauf von Rohöl. Siehe Artikel des Handelsblattes: http://www.handelsblatt.com/politik/international/wie-sich-is-finanziert-die-geldquelle-des-terrors/10686800.html

2. Es wird argumentiert, dass es gesetzliche Lücken gibt, die die Ausfuhr von nationalem Kulturgut ermöglichen würden. Welche national wertvollen Kulturgüter haben bisher Deutschland verlassen, weil es eine solche Lücke gibt?

3. Rechtssicherheit ist ein gutes Argument, das ich aber auch vom Gesetzgeber einfordere! Wie soll ich eine Rechnung für eine Antiquität vorweisen können, die ich vor 3 Jahren auf dem Flohmarkt gekauft habe. Zu dieser Zeit gab es noch nicht die Nachweispflicht.

4. Warum müssen alle Sammlungen, usw. als nationales Kulturgut betrachtet werden, um sie vor einem Diebstahl "zu schützen"? Diebstahl bleibt Diebstahl! Da gibt es auch auf EU-Ebene keine differenzierte Betrachtung.

5. Umkehr der Beweislast! Warum wird die sonst üblich Rechtspraxis umgekehrt? Seit wann muss ein Mörder nachweisen, dass er diese Tat nicht begangen hat? Diese Tat wiegt schwerer als der Besitz eines Gegenstandes, für den ich keinen Kaufnachweis habe.

6. Warum wird einerseits von national wertvollem Kulturgut gesprochen und andererseits ein niedriger Geldwert bei Münzen und archäologischen Gegenständen angesetzt? Der Schrein der Hl. 3 Könige im Kölner Dom ist ein nationales Kulturgut. Wert? Und der Wert einer antiken Münze? Hier stimmt die Relation nicht.

Mit freundlichen Grüßen

J. Plaumann

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Sehr geehrter Herr Plaumann,

vielen Dank für Ihre Fragen. Es gibt durchaus belastbare Indizien, dass der IS sich auch über den Verkauf archäologischer Güter finanziert. Das ist jedoch mitnichten das Hauptargument oder gar die einzige Begründung für die Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland. Die vielfältigen Gründe für eine gesetzgeberische Initiative werden auch in den Fragen und Antworten der Bundesregierung ausführlich dargelegt:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/_node.html;jsessionid=66081EC3A84729B6D3AE5BFF83680AEB.s4t2

Dort finden Sie auch Antworten auf Ihre weiteren Fragen. Unter dem Punkt „Warum ist eine Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes notwendig?“ wird die Lücke der bestehenden Regelungen klar benannt und auch begründet, warum die Novellierung vorsieht, alle Sammlungen in öffentlicher Hand als nationales Kulturgut eintragen zu lassen.

In der Beschreibung der Auswirkungen des Gesetzes für verschiedene Gruppen wird wiederholt klargestellt, dass die Sorgfaltspflichten angewandt werden sollen, die auch bei einem Verkauf für Jedermann gelten. Diese sind darüber hinaus ausdrücklich auf den zumutbaren Aufwand beschränkt.

Abschließend ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzentwurf nicht definiert, welche Objekte konkret als national wertvolles Kulturgut gelten. Hier scheint Ihrer letzten Frage – sofern ich sie richtig verstehe – ein Missverständnis zu Grunde zu liegen. Für die Eintragung als national wertvolles Kulturgut werden die zuständigen Landesbehörden - wie bisher auch - Sachverständigenausschüsse anhören, die im Einzelfall entscheiden. Die Schritte der Eintragung sind ebenfalls in den oben verlinkten Fragen und Antworten der Bundesregierung detailliert geschildert. Sie finden diese Inhalte unter dem Punkt „Was ist "national wertvolles Kulturgut" und wer entscheidet über die Eintragung?“

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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