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Frage von Rainer B. •

Frage an Monika Grütters von Rainer B. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Dr. Grütters,

auf die Anfrage von Herrn Kierst schreiben sie: „Leider sorgen Presseartikel mit sachlichen Fehlern, wie jüngst von Ralf Nestler am 11. November 2015 im Tagesspiegel, immer wieder für Verwirrung, wenn sie etwa von mehr als 50 Millionen Fossilien, die plötzlich `nationales Kulturgut` wären sprechen. Wer sich hingegen einmal eingehend mit dem Gesetzentwurf beschäftigt hat oder auch nur die Fragen und Antworten liest, die die Bundesregierung auf ihrer Internetseite bereit stellt, der wird schnell feststellen, …. Klar ist: Fossilien werden weiterhin nur in absoluten Ausnahmefällen für eine Eintragung als national wertvolles Kulturgut in Frage kommen.“

Herr Nestler hat lediglich die ihnen bekannten berechtigten Bedenken der Paläontologen aufgezeigt. Die Diskussionen unter den Geowissenschaftlern und Sammlern (https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns) zeigen, dass die Kritik an dem Entwurf des Kulturgüterschutzgesetzesbezüglich der primären Naturgüter immer massiver wird. - Der Gesetzestext entspricht nicht dem, was sie hier erläutern!

Durch die Formulierung „jede bewegliche Sache … von wissenschaftlichem Wert“ fällt jedes Objekt unter Regierungsentwurf, allein bei den Naturgütern sind es Milliarden!

Ich bitte konkret um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wer ermittelt den monetären Wert einer Sache von wissenschaftlichem Wert?
2. Wann wird der Gesetzestext entsprechend ihrer Erläuterungen angepasst?
3. Wie sollen die für die Umsetzung erforderlichen Kapazitäten durch Länder/Kommunen finanziert werden (Aufwand mind. 8-stelliger €-Betrag)?
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei gesetzestreuer Umsetzung des Entwurfs der Forschungsstandort Deutschland seinen hohen Stellenwert beibehält?

Mit freundlichem Gruß,

R. Bartoschewitz

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Sehr geehrter Herr Bartoschewitz,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie zitieren die Begriffsbestimmung des Gesetzes. Das Gesetz definiert damit, was als Kulturgut im Rahmen dieses Gesetzes angesehen wird. Damit ist gerade nicht gesagt, dass jeder dieser Gegenstände auch zu „national wertvollem Kulturgut“ wird und entsprechenden Beschränkungen unterliegt.

Ich verweise freundlich auf die Fragen und Antworten, die die Bundesregierung auf ihrer Internetpräsenz bereitstellt:

http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz-neu2/kurzgefasst/_node.html;jsessionid=E44BB1D51210BE764E9F06B1E5C94ED4.s2t2

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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