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Monika Grütters
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Frage von Stefan S. •

Frage an Monika Grütters von Stefan S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Fr. Grütters,

als Betreiber, der in Deutschland bekanntesten, und auch weltweit sehr angesehenen Plattform für Geologie (Mineralien, Fossilien und Gesteine) möchte ich mich heute mit einer dringenden Bitte an Sie wenden.

Mit Sorge nehmen wir den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (Bearbeitungsstand: 14.09.2015)" zur Kenntnis. Wir befürchten für unsere Mitglieder und Besucher eine rechtlich unsichere Situation die zu unüberwindbaren bürokratischen Hürden führen könnte.

Dieses Gesetzt wird in der jetzigen Form zur Schwächung der Wissenschaft und zur weiteren rechtlichen Ausgrenzung von Sammlern führen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein paläontologisch oder mineralogisch wertvolles Objekt nicht der Wissenschaft zur Untersuchung und Auswertung zugeführt wurde. Im Gegenteil werden erst durch die Sammler, die Objekte vor der Zerstörung durch Steinbrecher, Erosion, Straßenbaueinschnitte etc. bewahrt und wissenschaftliche Erkenntnisse möglich. Geologisch aktive Sammler haben großes Interesse daran Ihre Objekte wissenschaftlich untersucht zu wissen. Nur so wurden z.B. zahlreiche neue Mineralien mit Typlokalität Deutschland entdeckt.

Mit diesem Entwurf werden mit einem "Rundumhieb in Gesetzform" Probleme erschlagen die es nie gab. Die damit verbundene mögliche Kriminalisierung von überwiegend wissenschaftlich zugewandten Personen ist kaum hinzunehmen.

Wir bitten Sie eindringlich eine Korrektur dieser Fehlentwicklung einzuleiten. Wir werden unsere über 6700 Mitglieder und täglich über 35.000 Besucher über die weitere Entwicklung informieren.

Nebenbei erwähnt, ist niemandem damit gedient ein Gesetz hinter verschlossenen Türen und ohne Einbeziehung der betroffenen Gruppen auf den Weg zu bringen. Diese Gehemniskrämerei ist einer Demokratie nicht angemessen. Wie können sie eine Resortabstimmung durchführen ohne sich ausreichend mit den folgen befasst zu haben?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schorn

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Sehr geehrter Herr Schorn,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die Vorschläge der Bundesregierung zur Neuregelung der Materie liegen transparent und vollständig vor. Der Referentenentwurf steht inklusive einer ausführlichen Begründung online zur Einsicht bereit ( http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/09/2015-09-15-bkm-kulturgut.html?nn=811092 ).
Das bewährte Gesetzgebungsverfahren im Bund sieht vor, dass nach der nun erfolgten Vorlage des Referentenentwurfs Verbände, Vereine und weitere interessierte Akteure Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf in die Beratungen einbringen können. Das geschieht über schriftliche Hinweise, aber auch durch Gespräche mit Gruppen, die vom neuen Gesetzentwurf betroffen sind. Zu solchen Konsultationen sind auch Vertreter der Paläontologie eingeladen worden.

Sie sehen, der direkte Dialog der Bundesregierung mit Vertretern interessierter Gruppen wird intensiv geführt und er ist meinem Eindruck nach auch zielführender als die zwangsläufig auf das Schriftliche reduzierte Diskussion auf abgeordnetenwatch.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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