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Monika Grütters
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Frage von Holger K. •

Frage an Monika Grütters von Holger K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Grütters,

kennen Sie Beitrag v.25.04.12 – ZDFzoom Menschenhandel in Europa? Dulden Sie Ausbeutung von Frauen u. Mädchen durch Zuhälter u.a.? Durch die Legalisierung der Prostitution sind noch mehr Frauen und Mädchen zu Opfern geworden. Interessiert Sie nicht, dass die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft dadurch behindert wird – oder zum Scheitern verurteilt wird? Wissen Sie das lt. Bericht, daß das Finanzamt es nicht interessiert das Frauen unter Gewaltandrohung zur Prostitution gezwungen werden? Ist das richtig lt. ZDFzoom „20 – 70 Freier muß eine Prostituierte bedienen“? Der Zuhälter verdient 1000 € pro Tag, das Bordell kassiert 90 € das Finanzamt kassiert Pauschale von 30 € pro Nacht und pro Prostituierte.

Kennen Sie die durchschnittliche Lebensdauer von Zwangsprostituierten? Was sagen UN-Berichte dazu? 2-4 Jahre – richtig? Wie viele Frauen und Mädchen werden aus Osteuropa jedes Jahr in den Westen verschleppt oder gelockt? 500 – 800.000 p.a.? Aus ganz Europa kommen Freier, die es in der Regel nicht interessiert, ob die Frauen das freiwillig machen oder nicht Wie stehen Sie als Frau und BT-Abgeordnete dazu? In Nachbarländern ist Prostitution nicht legal. Zwangs-Prostituierte dürfen nach Befreiung im Land bleiben, und werden nicht, wie in der BRD zurück in die Hände der örtlichen Zuhälter geschickt. Warum praktiziert die BRD dieses Unrecht immer noch –d.h. lässt nicht die befreiten Frauen und Mädchen in der BRD? Welche normale und gesunde Frau / Mädchen wird schon Prostituierte, Hobby- oder Hausfrauen-Hure? Sind das nicht die wirtschaftlichen Zwänge durch die Hartz-Gesetze, die zu viele Frauen, Mütter, … dazu zwingen? Wird es nicht Zeit diesen Fehler der Legalisierung der Prostitution zu korrigieren, um den Frauen, Mädchen, Polizei und Staatsanwaltschaft zu helfen? Wie sehen sie die Möglichkeit über alle Parteigrenzen die Frauen und Männer dazu zu bewegen, oder finden Sie die aktuellen Zustände in Ordnung?

MfG
H. Klekar

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Klekar,

ich kenne den Beitrag vom 25. April 2012 leider nicht. Zunächst muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Ausbeutung oder Überwachung von Prostituierten nach wie vor strafbar ist. Auch ist die Legalisierung der Prostitution in Deutschland nicht ursächlich für die von Ihnen angesprochenen Probleme. Zwangsprostitution und Menschenhandel existieren auch in jenen Staaten, die die Prostitution nicht legalisiert haben, oder sie nur eingeschränkt tolerieren.
Ihre Interpretation, dass die „Hartz-Gesetze“ wirtschaftliche Zwänge schaffen würden, die Frauen zur Prostitution praktisch „zwingen“, teile ich gar nicht. Die Aufgabe der Grundsicherung im Rahmen des SGB II ist es ja, zusammen mit der Mietübernahme dafür zu sorgen, dass Menschen eben nicht dazu gezwungen sind, im traurigsten Wortsinn „ihre Haut“ zu Markte zu tragen. Angesichts des Umstandes, dass ein Großteil der Prostituierten in Deutschland nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt (in manchen Regionen liegt die Quote offenbar bei über 80 Prozent), scheint dieser von Ihnen hergestellte Zusammenhang auch nicht von der Realität gestützt zu sein.

Was mich aber besorgt, sind die Studien, die nachweisen, dass es offenbar einen – zumindest zeitlichen – Zusammenhang zwischen der Legalisierung der Prostitution und dem Anstieg des Menschenhandels in Deutschland gibt. Obwohl in diese Zeit ebenso der Wegfall einer Reihe von Ausnahmen bei den Freizügigkeitsregelungen nach der EU-Osterweiterung fallen, ist dies eine problematische Entwicklung, die Beachtung verdient. Auch die Stimmen aus Polizei und Justiz, die eine fehlende Handhabe beklagen, um das Gewerbe vernünftig kontrollieren zu können, müssen wir aufmerksam registrieren.
Im letzten Jahr hat das damals noch CDU-geführte Bundesland Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, in dem engere und klarere Regelungen für die Prostitution in Deutschland gefordert wurden. Das Ziel der Entschließung ist es, strengere Kontrollen zu ermöglichen und so gerade Menschenhandel, Ausbeutung und Zwangsprostitution besser bekämpfen zu können. Ich unterstütze diese Idee ganz ausdrücklich und bin froh, dass der Bundesrat diese Entschließung auch einstimmig gefasst hat. Das Familienministerium hat sich entsprechend auf den Weg gemacht, um neue Regelungen zu erarbeiten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat erst am 16. Juni 2012 ein Expertengespräch veranstaltet, um mit Fachleuten Änderungsbedarfe im aktuellen Gesetz - und mögliche Neuregelungen zu diskutieren. Die Einsicht, dass es bei diesem Gesetz zu Änderungen kommen muss, scheint auch bei den anderen Parteien vorhanden zu sein.

Ich hoffe deshalb, dass diese vielfältigen Aktivitäten bald dazu führen werden, eine Reform des Gesetzes herbeizuführen. Ich halte dies für den richtigen Weg, um zukünftig mehr Erfolge im Kampf gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel zu erzielen. Ein neuerliches Verbot der Prostitution würde dagegen sämtliche Aktivitäten wieder in die Illegalität drängen und die Kontrolle durch den Staat nicht einfacher machen.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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