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Monika Grütters
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Frage von Jan N. •

Frage an Monika Grütters von Jan N. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Grütters,

die Bundesregierung plant gerade ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Mögliche Folgen davon könnten sein, dass Überschriften oder einzelne Sätze, oder Links, die die Überschrift enthalten, nicht mehr auf einer Webseite verwendet werden dürfen, wenn man nicht von jedem einzelnen Verlag das Recht dazu hat. Blogs, private und gewerbliche Webseiten werden dadurch der Abmahnindustrie mal wieder ausgeliefert.
Sind der Bundesregireung die möglichen Folgen des neuen Liestungsschutzrechtes bekannt, oder soll die Realität zeigen, welche Folgen das Gesetzt hätte?
In anderen Ländern gibt es solch restriktive Gesetze nicht und die Verlage leben dort auch noch, wieso muss in Deutschland die kreative Internetszene so behindert werden?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Neumann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Frage. Aktuell liegt ein Referentenentwurf zum Thema "Leistungsschutzrecht" vor, der die parlamentarische Bewertung noch vor sich hat. Der Entwurf sieht die private Nutzung von Links, Überschriften, Snippets usw. weiterhin ohne Vergütung und Erlaubnis der Verlage vor. Die gewerbliche Nutzung soll nach dem Entwurf nur gegen Lizenzen möglich sein. Zu dem Entwurf und gerade zur Abgrenzung von privater und gewerblicher Nutzung, die im Netz ja nicht immer trennscharf vorgenommen werden kann, gibt es eine lebendige Debatte nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb des Parlamentes. Ich glaube nicht, dass es Ziel des Gesetzgebers sein sollte, weite Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren oder Unternehmen die Onlinekommunikation unnötig zu erschweren. Gleichzeitig sollte eine faire Vergütung der Leistung der Presseverlage auch online ermöglicht werden. Ich bin der Überzeugung, dass all diese Aspekte in der weiteren Debatte um das Leistungsschutzrecht Berücksichtigung finden werden. Eine abschließende Antwort zu diesem Thema kann ich Ihnen daher leider noch nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Grütters

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