
(...) *Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Atomanlagen müssen die Atomkonzerne tragen. Dabei muss ein Höchstmaß an Strahlenschutz und Sicherheit gelten sowie eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht werden, die über das bestehende Atomrecht hinausgeht. (...)