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Michael Schrodi
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Frage von Matthias P. •

Werden die Vergabekriterien des KFW 442 Förderprogramms "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" angepasst um bei der Vergabe weiterer €200 Millionen im Jahr 2023 mehr Anlagen zu fördern ?

Sehr geehrter Herr Schrodi, bezüglich der angekündigten Neuauflage des KFW 442 Programs in 2024 möchte ich folgende Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen um anstatt von nur 30.000 Anlagen ca. 100.000 Anlagen zu födern:
1. Anreize schaffen möglichst große, d.h. über 5kWp Solaranlage oder Speicher (größer 5kWh) zu fördern. Daher folgende Anpassung: Solar Module (nur €300 pro kWp über 5kWp) , Speicher (nur €200 pro kWh über 5kWh), Ladesäule (€300 pauschal)
2. Bei Antragstellung muss zum Nachweis des Besitzes eines Elektrofahrzeuges der KFZ-Schein oder eine verbindliche Bestellung auf das KFW Portal hochgeladen werden. (Eine Selbsterklärung ist m.E. nicht ausreichend).

Ich freue mich auf Ihre Antwort und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung.
mfG. Matthias P.

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nachdem der erste Fördertopf des KfW-Programms 442 "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" bereits nach einem Tag leer war, hat das Programm in der Öffentlichkeit viel und zum Teil berechtigte Kritik erfahren.

Wir als SPD-Fraktion teilen die Kritik, dass die Höchstfördersumme von ca. 10.000 Euro sehr hoch und der Topf dementsprechend schnell ausgeschöpft war. Unsere Kritik bezieht sich außerdem darauf, dass hauptsächlich Hauseigentümer gefördert werden. Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern hatten dagegen keinen Anspruch auf Förderung. Wir sehen darüber hinaus nicht die gewünschte Hebelwirkung für mehr Elektromobilität, da hier nur Personen gefördert wurden, die bereits ein E-Auto haben.

Unsere Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker haben den zuständigen Ministerien unsere Kritik bereits vorgetragen und werden sich für Nachjustierungen in der nächsten Förderrunde einsetzen. Wir können die groben Richtlinien des Programms nicht ändern, aber haben das Ziel, das Programm mehr Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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