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Michael Schrodi
SPD
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Frage von Günter H. •

§20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Verlustverrechnung Dieses Gesetz ruiniert viele Anleger und führt Sie in die Privatinsolvenz, war das ihr Ziel mit der Gesetzesänderung.

Sehr geehrter Herr Schrodi,
warum muss nach Ihrer Vorstellung der Anleger in CFD`s doppelt Bestraft werden. Ich habe ein Verlust 40.000 € gemacht und soll jetzt noch mal über 70.000 € an das Finanzamt zahlen. Finden Sie das wirklich gerecht? Ich habe nicht die 50.738 Paragraphen die es in Deutschland gibt gelesen. Ich bin auch kein Finanzbeamter. Habe Steuer immer bezahlt. Warum hat die SPD Termingeschäfte nicht ganz verboten?
Für mich bedeutet das den finanziellen Ruin. Ich beziehe nur eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Wird jetzt meine Erwerbsunfähigkeitsrente gepfändet? Muss Ich Sozialhilfe beantragen?
Professionelle Trader, oder GmbH Trader müssen nicht soviel Steuer zahlen wie die Kleinanleger.
Das Gesetz ist unfair und verfassungswidrig. Wollen Sie das Gesetz wirklich so aufrecht erhalten ?
In der ganzen EU gibt es kein solches Gesetz. Das höchste deutsche Finanzgericht BFH hat schwere Zweifel an der Verfassungsmäßig. Bitte ändern Sie das Gesetz

Mit freundlichen Grüße
G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich verweise auf meine Antworten vom 18. und 19.07.2023 und meine heutige Ergänzung, insbesondere zu Frage der angenommenen Verfassungswidrigkeit.

In der Antwort vom 18.07.2023 finden Sie auch die Begründung, warum der Gesetzgeber und die SPD-Fraktion diese Regelung zu hochspekulativen Anlagen für angemessen und angebracht gehalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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