Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort 13.09.2019 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER

(...) Die Abituraufgaben der kommenden Jahre werden wie alle Aufgaben zuvor von einer Abiturkommission am ISB aus aktiven Lehrkräften erstellt, die einerseits über langjährige Erfahrung sowohl in der Unterrichtspraxis als auch in der Gremienarbeit verfügen, aber auch jederzeit aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse einbringen. Nach mehreren Prüfungsschleifen und Überarbeitungen werden die Aufgaben von den Lehrkräften vor Ort begutachtet und erst dann im Rahmen der Prüfung an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben. (...)

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort 06.05.2019 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER

(...) Eltern haben in Bayern die Möglichkeit, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Die Regelungen zum Übertritt von der Grundschule an eine weiterführende Schulart eröffnet den Eltern durchaus Gestaltungsspielräume. (...)

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort 28.03.2019 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER

(...) Bei allem Einsatz für die Sache müssen aber die geltenden Regeln eingehalten werden: In Bayern besteht Schulpflicht. Sich für eine sinnvolle Sache politisch zu engagieren, hängt dabei nicht von der Tageszeit ab. (...)

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort 28.03.2019 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER

(...) Bei der Veranstaltung „Fridays for Future“ handelt sich um eine politische Kundgebung. Solche politischen Kundgebungen sind im schulischen Bereich nicht erlaubt – unabhängig vom verfolgten politischen Ziel. Aus diesem Grund ist sowohl eine Teilnahme an der Veranstaltung „Fridays for Future“ im Rahmen eines Schulgangs als auch eine Befreiung für die Teilnahme am „Schülerstreik“ durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerin bzw. (...)

Prof. Dr. Michael Piazolo
Antwort 08.03.2019 von Michael Piazolo FREIE WÄHLER

(...) Ab voraussichtlich dem 1. Januar 2020 wird für Familien mit einem Haushaltseinkommen bis 65.000 Euro brutto pro Jahr zusätzlich die Beitragsentlastung für ein- und zweijährige Kinder eingeführt. Geplant sind monatlich bis zu 100 Euro Erstattung von tatsächlich anfallenden Betreuungskosten. (...)