Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Manfred M. •

Warum werden Kriegs-Flüchtlinge, denen Schutz in Deutschland gewährt wird, nicht wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt, wenn der Krieg vorbei ist (z. B. aus dem Balkan).

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.

 

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.09.2021 über das Portal Abgeordnetenwatch.de.

 

Die Politik der Union steht im Zeichen einer wirksamen Ordnung und Steuerung von Migration. Das bedeutet: Wir wollen keine illegale Migration und wir wollen Ausreisepflichten durchsetzen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass wir notleidenden Menschen dauerhaft helfen können. Wir vereinen Weltoffenheit und Konsequenz, Humanität und Ordnung. Dazu haben wir Asylverfahren und Rückführungen gerechter, strukturierter und effizienter gestaltet. Zudem setzen wir unsere Anstrengungen fort, damit die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nicht nur dauerhaft niedrig bleibt, sondern sich weiter reduziert. Hierfür ist klar zwischen Menschen in Not und denen zu unterscheiden, die unser Land wieder verlassen müssen, weil sie nicht schutzbedürftig sind.

 

Nur die konsequente Durchsetzung des Rechts sichert das Vertrauen in den Rechtsstaat. Zu einer glaubwürdigen und auch breit akzeptierten Migrationspolitik gehört es daher, dass diejenigen, die kein dauerhaftes oder nur ein vorübergehendes Bleiberecht in Deutschland haben, in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die die Rechts- und Gesellschaftsordnung im Gastland Deutschland missachten. Wer in Deutschland straffällig wird, hat sein Gastrecht verwirkt und wer gegen Wiedereinreisesperren verstößt, kommt in Abschiebehaft.

 

Mit dem Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, dem sog. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, setzt die Union diese Politik konsequent um. Damit stellen wir auch sicher, dass die Anstrengungen, Menschen in unsere Gesellschaft und Werteordnung zu integrieren, auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentriert werden können. Wenn persönliche Gründe einer Rückführung entgegenstehen, muss diese für die Dauer des Vorliegens des Grundes unterbleiben. Selbstverständlich muss bei allen Rückführungen die Lage im Heimatland und die subjektive Gefährdungslage des Betroffenen überprüft und bewertet werden.

 

Die Bundesregierung unterstützt bereits heute die Rückkehr in bestimmte Länder. Das Ziel von Migration im Falle von Flucht und Vertreibung nach Wegfall der Fluchtursache ist und bleibt die Rückkehr. Denn gerade auf diese Personengruppen kommt es ganz besonders beim Wiederaufbau nach Kriegen und Konflikten an. Das gilt umso mehr, wenn sie in Deutschland qualifiziert wurden. Ohnehin besteht neben dieser Überlegung bei fast allen Migranten, auch bei EU-Bürgern und Arbeitsmigranten aus Drittstaaten, sehr häufig der persönliche Wunsch auf Rückkehr aufgrund familiärer und heimatlicher Verbundenheit.

 

Zudem setzen wir uns als CSU dafür ein, dass die sicheren Herkunftsstaaten ausgeweitet werden. Eine Ausweitung wurde im Bundesrat gerade von den Grünen immer wieder blockiert. Wir hingegen halten daran fest und werden neue Regelungen schaffen.

 

Auch eine Zuwanderung in die Sozialsysteme über das Asylrecht ist mit uns nicht zu machen. Daher akzeptieren wir auch keine Ausweitung des Familiennachzugs. Über die bestehende Kontingentlösung hinaus, lehnen wir eine Erweiterung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ab.

 

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben, wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie bitte gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling, MdB

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