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Michael Hennrich
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Frage von Michael v. •

Frage an Michael Hennrich von Michael v. bezüglich Senioren

Bei der Betriebsrente wird wegen eines Gesetzes der SPD aus dem Jahr 2004 bei der Auszahlung der Betriebsrente u. a. der Krankenkassenbeitrag abgezogen, was zu einer immensen Belastung des Ausbezahlten wird. Der Krankenkassenbeitrag wurde erhoben, weil die Politik versagte und Finanzlöcher gestopft werden mussten. Jetzt, im Zeitalter des Überschusses, wäre es höchste Zeit, diese bürgerfeindliche Gesetzesregelung zu kippen. Warum passiert das nicht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr v. L.,

ich kann Ihren Unmut über die Doppelverbeitragung nachvollziehen. Sie verweisen ganz richtig auf den Ursprung dieser Regelung in der rot-grünen Regierungszeit 2004. Hintergrund war damals auch, dass die Leistungsausgaben der Krankenversicherung sehr viel höher waren als die eigene Beitragseinzahlung der Rentner, sie deckten nur rund 43 Prozent ab, während es einige Jahre zuvor noch 72 Prozent waren.
Heute befinden wir uns gesamtwirtschaftlich in einer anderen Situation. Daher trete auch ich für eine Rücknahme der Doppelverbeitragung ein und unterstütze entsprechende Vorstöße, wie er zuletzt von Bundesminister Spahn erfolgte.
Wie Sie möglicherweise aus den Medien entnommen haben, scheiterte es bislang an der Frage der Finanzierung. Hier benötigen wir zumindest einen Teilausgleich durch Bundesmittel, allein durch GKV- Beiträge kann eine Rücknahme der Doppelverbeitragung nicht finanziert werden. Bei der Suche nach einer Lösung und einem tragbaren Kompromiss müssen wir vordringlich diese Frage klären. Minister Spahn erarbeitet derzeit einen weiteren Entwurf, diesen werde ich prüfen und gegebenenfalls unterstützen.

Eine rückwirkende Befreiung von der GKV-Verbeitragungspflicht, wie von einigen gefordert, wird politisch derzeit keine Mehrheit finden. Ein höherer Freibetrag oder die Reduzierung des GKV-Beitrags auf die Hälfte könnten aber einen geeigneten Kompromiss darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich