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Michael Hennrich
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Frage von Krzysztof P. •

Frage an Michael Hennrich von Krzysztof P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

wir brauchen alle Formen der Heilung: Schulmedizin, Antrophosophie, Homöopathie, Pytotherapie, chinesische traditionelle Medizin und alles, was den Menschen hilft. Kein Konzern dürfte entscheiden, welches Heilverfahren die Betroffenen zur Auswahl haben.
Meine Frage: warum die Petition 90088 zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung alternativen Heilkosten noch nicht befolgt wurde?

Sie haben ein Mandat der Wähler bekommen und haben Wählerstimmen zu folgen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Prawecki,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Heilung von Krankheiten können in vielen Fällen verschiedene Behandlungsmethoden beitragen. Für die Erstattung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung ist es aber grundlegend, dass diese Methoden evidenzbasiert sind, also ihre Wirkung nach naturwissenschaftlichen Kriterien bewiesen ist. Dieses Gebot ergibt sich zwingend aus dem Prinzip der Solidargemeinschaft, das die gesetzlich Versicherten gemeinsam bilden. In unserem Gesundheitswesen erhält jeder Versicherte die bestmögliche Behandlung – unabhängig von der Höhe seiner Einzahlungen, seinem Gesundheitsstatus und anderer Faktoren, die in anderen Ländern die Leistungen einschränken mögen. Das verpflichtet uns aber auch dazu, mit den Geldern der Versicherten sorgsam umzugehen. Behandlungen ohne nachgewiesene medizinische Wirkung können wir nicht auf dem Rücken aller gesetzlich Versicherten finanzieren.

Darüber welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt, entscheiden bei uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Akteure der Selbstverwaltung, also Vertreter der Krankenkassen und Ärzteschaft. Nicht etwa Konzerne, wie von Ihnen behauptet.

Zu Ihrer Frage: Petitionen an den Deutschen Bundestag durchlaufen ein transparentes Verfahren. Über sie beraten und entscheiden die dort zuständigen Kollegen im Petitionsausschuss. Ihrem Entschluss kann und möchte ich nicht vorausgreifen. Unabhängig von ihrem Votum bedürfte es aber in jedem Fall eines regulären Gesetzgebungsverfahrens mit der demokratischen Zustimmung der Mitglieder des Bundestags, um bestehende Gesetze zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hennrich