Portrait von Michael Frieser
Michael Frieser
CSU
100 %
12 / 12 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Birgit K. •

Sind Sie einverstanden, dass die psychotherapeutische Versorgung beschnitten wird und damit ein wichtiger gesellschaftlich stabilisierender Auftrag nicht mehr erfüllt werden kann?

Sehr geehrter Herr Frieser,

Der GKV Spitzenverband hat in Verhandlungen mit der kassenärztlichen Vereinigung eine unmittelbare Kürzung der Honorare für Psychotherapeuten ab 1.4.2026 beschlossen. Das betrifft mich unmittelbar mit meiner Praxis. Ich bin selbstständig und rund um die Uhr mit Patienten und allem was im Praxis Alltag dranhängt beschäftigt. Ich empfinde die vorgesehene Honorarkürzung als Geringschätzung, meiner ohnehin im Vergleich zu anderen Arzt Gruppen niedrigen Vergütung.

Ich verstehe nicht, warum die Versorgung dieser Vulnerablen Gruppe von psychisch kranken Menschen, die zum Teil in die Delinquenz abrutschen und Terroranschläge verüben, gesellschaftlich nicht wertgeschätzt wird. Ich hätte gerne eine Erklärung dafür, wie mit dieser Bedrohungslage umgegangen werden kann, wie Integration gelingen kann ohne diesen Menschen zu begegnen? Insofern halte ich Psychotherapie für einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, der unsere Demokratie stabilisiert.

Freundliche Grüße

Portrait von Michael Frieser
Antwort von CSU

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich nehme die von Ihnen prognostizierten Folgen der Entscheidung ausgesprochen ernst. 

Dennoch will ich zunächst festhalten, dass die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung selbstverständlich nicht unmittelbar von der Politik festgelegt wird, sondern auf eigenständigen Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern, also der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband, beruht. Verhandlungsgrundlage sind dabei empirische Daten des Statistischen Bundesamtes. Die jüngste Überprüfung der Honorare basiert auf der Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich durch das Statistische Bundesamt, die im Juli 2025 veröffentlicht wurde. Auf dieser Basis hat das Institut des Bewertungsausschusses eine detaillierte Sonderauswertung in Auftrag gegeben, um die notwendigen Angaben u. a. zu Honorarumsätzen und Betriebsausgaben psychotherapeutischer Praxen zu erhalten. Diese Daten lagen im Dezember letzten Jahres vollständig vor. Anhand dieser Daten prüfte der Bewertungsausschuss die konkrete Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. 

In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. Insgesamt resultieren daraus für psychotherapeutische Praxen in der Regel wesentlich geringere Absenkungen.

Obwohl ich festhalten will, dass die Politik das Resultat der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen m.E. respektieren muss, kann ich natürlich trotzdem nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Praxen eine finanzielle Belastung darstellt.

Das Bundesgesundheitsministerium hat deshalb bereits angekündigt, dass es im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen wird, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat zudem bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.

Als Unionsfraktion im Bundestag werden wir den weiteren Verlauf dieser Prozesse genau beobachten.

Mit besten Grüßen

Michael Frieser

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Michael Frieser
Michael Frieser
CSU

Weitere Fragen an Michael Frieser