Warum hat der Vermieter bis zum 31.12. des Jahres Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, die ich für meine Steuererklärung brauche, die bis zum 31.07 eingereicht werden muss?
Der Vermieter weiß, durch die Pflicht zur Funkablesung,basiert auf der Novelle der Heizkostenverordnung, zum 01.01 des Folgejahres um 0:01 genau, wieviel Warmwasser, Kaltwasser verbraucht wurde und wieviel ich geheißt habe. Es wäre den Vermieter so mit sehr zumutbar, die Nebenkostenabrechnung schnell zu erstellen, da alle Daten zum Neujahrstag vorhanden sind und mit Hilfe von Programmen oder auch KI erstellen zu lassen. Außerdem würde es auch die Finanzämter entlasten, die Steuerbescheide nicht wegen fehlender Nebenkosten neu geprüft werden müssten oder die Frist verlängert werden muss.

Antwort ausstehend von Michael Frieser CSU
