Portrait von Michael Frieser
Michael Frieser
CSU
100 %
22 / 22 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Tobias H. •

Warum hat der Vermieter bis zum 31.12. des Jahres Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen, die ich für meine Steuererklärung brauche, die bis zum 31.07 eingereicht werden muss?

Der Vermieter weiß, durch die Pflicht zur Funkablesung,basiert auf der Novelle der Heizkostenverordnung, zum 01.01 des Folgejahres um 0:01 genau, wieviel Warmwasser, Kaltwasser verbraucht wurde und wieviel ich geheißt habe. Es wäre den Vermieter so mit sehr zumutbar, die Nebenkostenabrechnung schnell zu erstellen, da alle Daten zum Neujahrstag vorhanden sind und mit Hilfe von Programmen oder auch KI erstellen zu lassen. Außerdem würde es auch die Finanzämter entlasten, die Steuerbescheide nicht wegen fehlender Nebenkosten neu geprüft werden müssten oder die Frist verlängert werden muss.

Portrait von Michael Frieser
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr H.,

Das Abflussprinzip nach § 11 EStG besagt für die Steuer, dass Einnahmen und Ausgaben genau für das Kalenderjahr in der Steuererklärung angegeben werden müssen, in dem das Geld tatsächlich geflossen ist – also das Konto des Steuerzahlers erreicht hat oder abgebucht wurde. 

Als Mieter bedeutet das für Sie: Wenn Sie im Jahr 2025 die Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten haben, tragen Sie z.B. die darin enthaltenen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2025 ein. Da der Vermieter verpflichtet ist, diese im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung zu stellen, gibt es keine zeitlichen Konflikte.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Michael Frieser
Michael Frieser
CSU

Weitere Fragen an Michael Frieser