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Michael Frieser
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Frage von Jörg B. •

Wie steht die CSU zum Vorstoß der EU zur Chat Kontrolle. Wie ist dieser Plan mit der Demokratischen Grundordnung in Deutschland vereinbar?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr B.,

als CSU bekennen wir uns insbesondere zum entschlossenen Kampf gegen Kindesmissbrauch. Die rechtlichen und praktischen Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden sind hier mit Blick auf Umfang und Qualität dieser Verbrechen nicht ausreichend. 

Eine generelle, automatisierte Auswertung verschlüsselter Kommunikation ohne konkreten Anlass sehe ich kritisch. Die Mitgliedsstaaten der EU haben die im April ausgelaufene Übergangsregelung zur Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch nun bis 2028 reaktiviert. Das Auswerten verschlüsselter Nachrichten unmittelbar auf dem Endgerät ist damit weiter nicht möglich, wohl aber die freiwillige Suche der Anbieter nach bekannten Mustern von Missbrauchsmaterial. Etwa 80 Prozent aller Ermittlungen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs basieren heute auf diesen Meldungen der Anbieter. Ein Rückfallen hinter diesen status quo lehne ich entschieden ab. 

Auch bei der zukünftigen Weiterentwicklung praxistauglicher Werkzeuge zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch ist der Schutz der Privatsphäre als Bestandteil der demokratischen Grundordnung selbstverständlich zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Frieser

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