Die von Ihnen geschilderten Maßnahmen sind rechtlich möglich, auch wenn sie sich deutlich vom deutschen Strafrecht unterscheiden. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um präventive Sanktionen der EU-Außenpolitik.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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