Wie kann es sein, dass Menschen von der EU ohne rechtsstaatliche Grundlage sanktioniert werden?
Sehr geehrter Herr Bloss,
Seit letztem Jahr wird u.a. der Journalist Hüyesin Dogru von der EU sanktioniert, seine Bankkonten sind eingefroren. Es gibt keine Anklage, keine Möglichkeit aus dieser Situation zu kommen. Die EU behauptet, ihm stünde frei dagegen zu klagen, er hat aber keinen Zugriff auf Geldmittel, um einen Anwalt zu bezahlen, jeder, der ihn pro bono unterstützt, ist bedroht, selbst mit diesen Sanktionen belegt zu werden. Er hat zwei kleine Kinder und eine Frau, deren Konten nun auch eingefroren wurden, weil sie ihren Mann unterstützt (sie hat das Familienauto KfZ-versichert). Wie sind solche Maßnahmen mit dem deutschen Rechtsstaat vereinbar?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die von Ihnen geschilderten Maßnahmen sind rechtlich möglich, auch wenn sie sich deutlich vom deutschen Strafrecht unterscheiden. Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um präventive Sanktionen der EU-Außenpolitik.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2642. Danach kann der Rat Personen listen, wenn hinreichende Gründe vorliegen, dass sie zur Gefährdung von Sicherheit oder Stabilität der EU beitragen. Im Fall von Hüseyin Doğru stützt sich dies auf den Vorwurf, über „Red Media“ in Verbindung mit staatlich gesteuerten russischen Desinformationsstrukturen – insbesondere RT (Russia Today) – tätig zu sein.
Aus diesem Grund gelten andere Verfahrensregeln als im Strafrecht: Eine vorherige Anklage oder ein Gerichtsverfahren ist nicht erforderlich. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen begründet sein und unterliegen einer gerichtlichen Kontrolle. Betroffene können Klage vor dem Gericht der Europäischen Union erheben, das prüft, ob die Gründe tragfähig und die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Zudem sieht das EU-Sanktionsrecht ausdrücklich Ausnahmen vor (insb. Art. 3): Eingefrorene Gelder können auf Antrag für grundlegende Lebenshaltungskosten (z. B. Miete, Lebensmittel, medizinische Versorgung) sowie für Rechtsbeistand freigegeben werden. Über entsprechende Anträge entscheiden die zuständigen nationalen Behörden im Einzelfall.
Damit sind solche Sanktionen rechtlich abgesichert und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, da sie auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bloss

